Die Servicestelle Ehrenamt des Landes Salzburg steht allen Ehrenamtlichen und Nichtregierungsorganisationen im Land Salzburg bei rechtlichen, praktischen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Ehrenamt und Freiwilligenarbeit mit Rat und Tat zur Seite. Zudem übernimmt sie die Lotsenfunktion zu allen Bereichen der Landesverwaltung, mit dem Ziel, das Ehrenamt im Land Salzburg zu erhalten und zu fördern.
Strafregisterbescheinigungen – Abgabenbefreiung für Freiwillige
- Befreiung von der Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro
- für ehrenamtliche Sanitäter nach Sanitätergesetz
- Eingaben um Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement im Rahmen von
- Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz
- spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß Einkommensteuergesetz
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen
Bereits vor dem 1. Jänner 2024 waren Strafregisterbescheinigungen aufgrund von ehrenamtlichen Tätigkeiten von der Eingabegebühr befreit, und sie sind es weiterhin. Neue Befreiung der Eingabegebühr seit 1. Jänner 2024 sind spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß Einkommensteuergesetz (Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen) und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. - Befreiung von der Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro
- für Verwendung als ehrenamtlicher Sanitäter gemäß Sanitätergesetz
- Die Freiwilligen sind von dieser Abgabe nicht befreit, nur die Sanitäter.
- Zusätzlich fällt eine Beilagengebühr in Höhe von 3,90 Euro pro Bogen an, wenn ein Nachweis des Arbeitgebers oder der Freiwilligenorganisation erbracht wird. Von dieser sind Freiwillige ebenfalls nicht befreit.