Formulare zu GVG 2001

Auslaufende Anwendung des Grundverkehrsgesetzes 2001 auf Erwerbe mit relevantem Stichtag vor dem 1. März 2023


§ 72 Abs. 2 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 , LGBl. Nr. 95/2023, sieht vor, dass das Grundverkehrsgesetz 2001 weiterhin auf Erwerbe von grundverkehrsrelevanten Rechten im Land Salzburg anzuwenden ist, wenn der für die jeweilige Erwerbsart relevante Stichtag nachweislich vor dem 1. März 2023 liegt.

Der relevante Stichtag für die Frage, ob noch das Grundverkehrsgesetz 2001 oder bereits
das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 anzuwenden ist, ist

  • für den  rechtsgeschäftlichen Erwerb der Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts,für den Erwerb im Wege der Versteigerung, der Zeitpunkt der Erlassung des Versteigerungsedikts,
  • für den Erwerb von Todes wegen je nach der anzuwendenden Rechtsordnung
- der Zeitpunkt des außerbücherlichen Erwerbs des grundverkehrsrelevanten
  Rechts (zB nach österreichischem Recht der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
  Einantwortung) oder
- der Zeitpunkt des Erwerbs des Anspruches auf Übertragung des grundverkehrsrelevanten
  Rechts (zB nach österreichischem Recht der Zeitpunkt des Wirksamwerdens
  des Beschlusses gemäß § 182 Abs. 3 Außerstreitgesetz).


Im Fall von bereits vor dem 1. März 2023 bei der damals zuständigen Grundverkehrsbehörde
gestellten Anträgen geht die Zuständigkeit zur Fortführung des Verfahrens mit
1. März 2023 auf die nach den Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 zuständige Behörde
über.

Für Beilagen und Erklärungen, die in Zusammenhang mit Erwerben, auf die gemäß § 72 Abs. 2 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 noch das Grundverkehrsgesetz 2001 anzuwenden ist, anzufügen bzw. abzugeben sind, werden die folgenden angepassten Formulare zur Verfügung gestellt:

Für die Beilage zum Antrag an die Grundverkehrskommission auf grundverkehrsbehördliche Zustimmung zum Erwerb land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke:
  • Formular A1 – Beilage zum Antrag an die Grundverkehrskommission 


Für die Erklärung über die beabsichtigte Nutzung durch einen nicht gleichgestellten
Ausländer:
  • Formular A1 - Erklärung über die beabsichtigte Nutzung gemäß § 11 Abs. 3                                                     Grundverkehrsgesetz 2001
  • Formular A2 - Erklärung über die beabsichtigte Nutzung gemäß § 12 Abs. 2                                                     Grundverkehrsgesetz 2001

Für die Nutzungserklärung gemäß § 13d Abs. 1 Grundverkehrsgesetz 2001:

  • Formular A1 - rechtsgeschäftlicher Erwerb durch natürliche Personen
  • Formular A2 - Erwerb durch natürliche Personen als  Meistbietende  in einer                                                   Zwangsversteigerung
  • Formular B1 - rechtsgeschäftlicher Erwerb durch juristische Personen oder                                                     Personengesellschaften
  • Formular B2 - Erwerb durch juristische Personen oder Personengesellschaften als                                           Meistbietende in einer Zwangsversteigerung