Im Falle eines zu bergenden Kadavers in entlegenen Gebieten hat sich der Landwirt beim Amtstierarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Dieser hat innerhalb von drei Tagen ab Meldung die Möglichkeit, die Vor-Ort-Beseitigung (also das Einsteinen oder Vergraben) zuzulassen oder die Bergung und Ablieferung an die TKV Salzburger Tierkörperverwertungsgesellschaft anzuordnen. In der Vergangenheit wurde bereits darauf geachtet, Tierkadaver, die nicht unbedingt aus Gründen der Tierseuchenvorbeugung, der Wasserschonung und des Tourismus geborgen werden müssen, liegen zu lassen. Der Tierbesitzer hat den Abtransport nach Rücksprache mit dem zuständigen Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft selber zu veranlassen.
Zuschuss des Landes
Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss von 75 Prozent der Bergekosten, maximal aber 800 Euro. Der Rest ist vom Tierbesitzer zu bezahlen. Folgende Art der Rechnungslegung wurde mit den Hubschrauberunternehmen vereinbart:
- 75 Prozent der Kosten, maximal aber 800 Euro, werden vom Hubschrauberunternehmen direkt mit dem Land Salzburg verrechnet.
- Der Restbetrag wird vom Hubschrauberunternehmen direkt dem Tierbesitzer vorgeschrieben.