Förderungen Zukunftsraum Gemeinde

für Salzburger Gemeinden

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für eine nachhaltige Zukunft

​Förderschwerpunkte

5 Module zur Auswahl:
  • Basisprozess (Modul 1)
  • Themenbeteiligung (Modul 2)
  • Beteiligungsimpuls (Modul 3)
  • Folgeprozess (Modul 4)
  • Umsetzungsprogramm (Modul 5)


Titelseite Förderrichtlinie
Förderrichtlinie Zukunftsraum Gemeinde

​Alle Details zur Förderung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erklärt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Zukunftsraum Gemeinde beim SIR.

​Förderhöhe

Die Förderhöhe für Gemeinden richtet sich nach der geltenden Finanzkraft und beträgt zwischen 65% und 90% der förderfähigen Kosten (gedeckelt). Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

​Förderempfänger

sind Gemeinden und in Ausnahmefällen auch Vereine (sofern deren Aufgabenstellungen den Zielen des Fördermodells Zukunftsraum Gemeinde entsprechen).

Förderansuchen

Das Förderansuchen muss von Gemeinden online über das Gemeindeportal gestellt werden:
--> www.kommunalnet.at --> Werkzeuge --> "Gemsala" (Gemeindeportal Salzburger Land) 
--> E-Gov-Formular --> „Förderansuchen Zukunftsraum Gemeinde“

Folgende Beilagen müssen hochgeladen werden:
  • Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung des ausgewählten Moduls
  • Ausgefülltes Kurzkonzept für das jeweilige Modul (Download der Vorlage pdf)
  • Angebot der Prozessbegleitung (ausgenommen Modul 5)
Details zu den Unterlagen und der Fördereinreichung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erläutert.

Logos

Wird eine Förderung gewährt, muss das Logo "Zukunftsraum Gemeinde" bei allen Veröffentlichungen gut sichtbar platziert werden.

Die Logos stehen links im Download Bereich zur Verfügung (.zip).

Logo Gefördert von Land Salzburg
© Land Salzburg


Förderabrechnung

Die Förderabrechnung ist mit dem Formular "Verwendungsnachweis" (im Download links) und allen erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Dokumentation, etc.) dem SIR (Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen)Team Zukunftsraum Gemeinde per Email zu übermitteln. Die erforderlichen Unterlagen zur Förderabrechnung sind in der Richtlinie genau angeführt. Das SIR leitet die Unterlagen nach erfolgter Prüfung an die Förderstelle der Abt. 5 weiter.

Die Umstellung auf eine online Förderabrechnung ist in Arbeit.


Förderrichtlinie

Die neue Förderrichtlinie Zukunftsraum Gemeinde gilt seit 03.10.2024.
Die alte Förderrichtlinie Agenda 21 (Stand 2021) ist für jene Gemeinden gültig, die eine Förderzusage auf Basis dieser Richtlinie laufen haben.

​Kontakt Förderung:

DI Veronika Katzlinger
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR)
Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Telefon:+43 5 7599 725-41 oder +43 664 88983525
E-Mail:veronika.katzlinger@salzburg.gv.at

​Hinweis: Agenda 21 heißt seit Oktober 2024 Zukunftsraum Gemeinde.
Das Salzburger Fördermodell hat sich in seiner Entwicklung eng am Agenda-Fördermodell von Oberösterreich orientiert.