- Tiergesundheit / Tierseuchenprophylaxe, Epidemiologische Überwachungsprogramme
- Tierhaltung / Nutztierschutz
- Fütterung / Arzneimittelanwendung
- Milcherzeugung, Milchverarbeitung und Vermarktung
- Fleischerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung
- Antrag auf Zuteilung einer Veterinärkontrollnummer
- Informationsblatt über Nachfolgeregelung Bazillenausscheidergesetz nach Frischfleischhygieneverordnung für Personen die mit offenem Fleisch hantieren.) - Geflügeleiproduktion, Vermarktung
- Bienenhaltung
- Wildtierzucht und –haltung, Wildfleischproduktion und –vermarktung
- Fischhaltung
Gewerbebetriebe im Bereich
Fleisch- mit Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetrieben und Kühlhäusern
Milchverarbeitungsbetriebe – wie Molkereien, Käsereien
Tierhandel, Tiertransport, Viehmärkte / Handelsställe / Sammelstellen, Zoofachhandel
Tierärztliche Ordinationen, Hausapotheken
zu Milcherzeugung, Milchverarbeitung und Vermarktung
Alle Inhaber von
- Milchbearbeitungsbetrieben
(= Betrieb, in dem Milch einer Wärmebehandlung unterzogen wird)
- Milchverarbeitungsbetrieben
(= Betrieb, in dem Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis behandelt, verarbeitet oder umhüllt werden) und
- Milchsammelstellen und Milchstandardisierungsstellen
haben sich nach § 12 Milchhygieneverordnung 1998 bei der zuständigen Behörde (Amt der Salzburger Landesregierung, Landesveterinärdirektion, Tel. 0662-8042-3638) zu melden.
Werden die Anforderungen der Milchhygieneverordnung eingehalten, wird dem Betrieb eine Kontrollnummer zugeteilt.
Die zuständige Behörde hat die Betriebe sodann in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und unter anderem die Wirksamkeit der Betriebseigenkontrollen zu überprüfen.