Betriebe die bei Veterinärkontrollen geprüft werden

Landwirtschaftliche Betriebe in Hinblick auf

  • Tiergesundheit / Tierseuchenprophylaxe, Epidemiologische Überwachungsprogramme
  • Tierhaltung / Nutztierschutz
  • Fütterung / Arzneimittelanwendung
  • Milcherzeugung, Milchverarbeitung und Vermarktung
  • Fleischerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung
    - Antrag auf Zuteilung einer Veterinärkontrollnummer
    - Informationsblatt über Nachfolgeregelung Bazillenausscheidergesetz nach Frischfleischhygieneverordnung für Personen die mit offenem Fleisch hantieren.)
  • Geflügeleiproduktion, Vermarktung
  • Bienenhaltung
  • Wildtierzucht und –haltung, Wildfleischproduktion und –vermarktung
  • Fischhaltung

Gewerbebetriebe im Bereich

  • Fleisch- mit Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetrieben und Kühlhäusern
  • Milchverarbeitungsbetriebe – wie Molkereien, Käsereien
  • Tierhandel, Tiertransport, Viehmärkte / Handelsställe / Sammelstellen, Zoofachhandel
  • Tierärztliche Ordinationen, Hausapotheken



zu Milcherzeugung, Milchverarbeitung und Vermarktung

Alle Inhaber von

  • Milchbearbeitungsbetrieben

(= Betrieb, in dem Milch einer Wärmebehandlung unterzogen wird)

  • Milchverarbeitungsbetrieben

(= Betrieb, in dem Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis behandelt, verarbeitet oder umhüllt werden) und

  • Milchsammelstellen und Milchstandardisierungsstellen

haben sich nach § 12 Milchhygieneverordnung 1998 bei der zuständigen Behörde (Amt der Salzburger Landesregierung, Landesveterinärdirektion, Tel. 0662-8042-3638) zu melden.

Werden die Anforderungen der Milchhygieneverordnung eingehalten, wird dem Betrieb eine Kontrollnummer zugeteilt.

Die zuständige Behörde hat die Betriebe sodann in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und unter anderem die Wirksamkeit der Betriebseigenkontrollen zu überprüfen.