Sachkundenachweise
Nur von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid zugelassene Personen dürfen Sachkundenachweise ausstellen. Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten.Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.