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Tierschutz

Tierschutzregulative auf Bundes- und Landesebene zielen darauf ab, dass Tiere entsprechend ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gehalten, ernährt und versorgt werden. Die Regulative gelten für annähernd alle Tierarten und Haltungsformen. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist erster Ansprechpartner bei Tierschutzvergehen.

Wo kann ich einen Sachkundenachweis absolvieren?

Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Liste der zugelassenen Personen finden sie hier.

Für die Abhaltung von Sachkundeseminaren sowie für die Ausstellung von Sachkundenachweisen ist eine Ermächtigung gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 57/2009, § 21 Abs. 4, erforderlich. Der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ist durch eine einschlägige Ausbildung nachzuweisen; hierfür sind die Ausbildungsbezeichnung und das Curriculum vorzulegen.

Zur Beantragung der Ermächtigung übermitteln Sie bitte das unten verlinkte Antragsformular, vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit sämtlichen Ausbildungsunterlagen, an die Landesveterinärdirektion Salzburg. Personen mit Berufsberechtigung als Tierärztin bzw. Tierarzt werden ersucht, einen entsprechenden Ausbildungsnachweis beizulegen.

Zur Sicherstellung einheitlicher Ausbildungsstandards und der Einhaltung der Inhaltsvorgaben der Verordnung der Salzburger Landesregierung, LGBl. Nr. 82/2012, § 1 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2, sind die vorgesehenen Ausbildungsunterlagen vor Aufnahme der Tätigkeit der Landesveterinärdirektion zur Prüfung vorzulegen. Die Tätigkeit darf erst nach Freigabe dieser Unterlagen aufgenommen werden.

Kontakt: Landesveterinärdirektion Salzburg

Streunerkatzenkastrationsaktion des Landes Salzburg

Tierschutz geht uns alle an und so ist es nicht überraschend, dass erfolgreicher, nachhaltiger Tierschutz nur dann bestehen kann, wenn viele Menschen und Instanzen zusammenarbeiten. Durch die Novelle des Tierschutzgesetzes besteht seit 2016 österreichweit eine Kastrationspflicht für alle Katzen mit Freigang, ausgenommen Katzen, welche zur Zucht verwendet, registriert und gemeldet werden. 

Ein unkastriertes Katzenpaar kann im Durchschnitt ca. 12 Nachkommen pro Jahr werfen. Nach einem weiteren Jahr werden daraus 66 Tiere und mit Ablauf des 2. Jahres kann von fast 400 verwilderten Katzen ausgegangen werden. Besonders die unkontrollierte Vermehrung von verwilderten bzw. streunenden Hauskatzen stellt eine große Belastung vor allem für Wildvögel und andere kleinere Wildtiere dar.

Doch nicht nur für andere Tiere, sondern auch für die Katzen selbst stellt dieses enorme Vermehrungspotential ein signifikantes Problem dar. 

Ausbrüche von Tierkrankheiten wie z.B. der Katzenseuche werden aufgrund einer hohen Populationsdichte begünstigt. Auch führt diese unkontrollierte Vermehrung zu einem hohen Inzuchtgrad bei den Tieren welcher wieder diverse oft schwer beeinträchtigende Krankheiten mit sich bringt. 

Die genannten Fakten machen deutlich, dass das Problem der unkontrollierten Vermehrung von Streunerkatzen nicht von heute auf morgen gelöst werden kann und vor allem verdeutlichen diese Zahlen, dass Kontinuität, Ausdauer und konsequente Umsetzung der Kastration verwilderter Hauskatzen entscheidend sind. 

Deshalb hat das Land Salzburg, durch Initiative des Tierschutzombudsmannes und des zuständigen Landesrates, bereits im April 2008 - als zweites Bundesland Österreichs - eine Kastrationsaktion für Streunerkatzen ins Leben gerufen. Die Kostenbeteiligung spiegelt den Leitgedanken von Zusammenarbeit und Gemeinsamkeit im Tierschutz wider, indem der Geldbetrag, der für eine Kastration aufzubringen ist, gedrittelt wird. Das bedeutet, dass einerseits 1/3 der Kosten durch Mittel des Landes Salzburg getragen wird und andererseits die Tierärzteschaft mit der freiwilligen Annahme des vom Land Salzburg ausgestellten „Gutscheins“ auf ein Drittel ihres Honorars verzichtet. Mit Deckung des ausstehenden, letzten Drittels der Kosten - durch den jeweiligen „Gutscheinempfänger“-  in Höhe von 34 € - wird das holistische Grundprinzip eines uns alle betreffenden Tierschutzes - komplettiert. 

Die an dieser Kastrationskooperation des Landes Salzburg teilnehmenden Streunerkatzen bekommen im Zuge ihrer Kastration eine individuelle und vorgegebene Nummer in das linke Ohr tätowiert. Dies ist eine schonende, dauerhafte und sichere Möglichkeit auch bei verwilderten Katzen die erfolgte Kastration „ablesen“ zu können.