Tierkrankheiten stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Nutztieren und Wildtieren dar. Ebenso können sie auch weitreichende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Landwirtschaft und die mit ihr verbundenen Wirtschaftssektoren haben. Durch frühzeitige Erkennung und konsequente Maßnahmen können die Verbreitung dieser Krankheiten eingedämmt und erhebliches Leid für die betroffenen Tiere als auch wirtschaftliche Schäden vermieden werden. Gleichzeitig wird der Schutz der Bevölkerung vor zoonotischen Erkrankungen – also Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragbar sind – verbessert.
Die enge Zusammenarbeit der Tierbesitzer mit den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Mit unseren Maßnahmen tragen wir maßgeblich dazu bei, Tierbestände zu schützen, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und die landwirtschaftliche Produktion zu sichern.
Die Bekämpfung von Tierseuchen ist somit nicht nur ein Beitrag zum Tierschutz, sondern auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge.
Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung (TGD-VO) definiert einen Tiergesundheitsdienst als eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.
Die Zusammenarbeit im Tiergesundheitsdienst hat nach einheitlichen Regeln zu erfolgen, um durch systematische, prophylaktische und therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der für die Lebensmittelerzeugung bestimmten Tiere zu erhalten und dadurch die Sicherheit, die einwandfreie Beschaffenheit sowie eine hohe Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Erzielung eines bestmöglichen Verbraucherschutzes zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen tragen wesentlich zum Tierschutz, zum Tierwohl, sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Die Einführung des Tiergesundheitsdienstes mit den Konzeptkriterien Rechtssicherheit, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Beratung hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen. „Der Tiergesundheitsdienst ist damit heute ein unverzichtbares Managementinstrument und Qualitätssicherungsinstrument in der bäuerlichen Nutztierhaltung.
Nähere Informationen zum TGD-Salzburg finden sie hier.
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Viruserkrankung, die vor allem Vögel betrifft. Sie wird durch Influenza-A-Viren verursacht, die in verschiedene Subtypen unterteilt werden.
Man unterscheidet zwischen hochpathogenen (stark krankmachenden) und niedrigpathogenen (weniger krankmachenden) Viren. Hochpathogene Varianten, besonders der Subtypen H5 und H7, sind für Vögel sehr ansteckend und können schwere Erkrankungen auslösen, die bei Geflügel umgangssprachlich als Geflügelpest bekannt sind. Niedrigpathogene Viren können sich durch Mutationen in hochpathogene Varianten verwandeln und schwere Krankheitsausbrüche verursachen.
Auch Säugetiere wie Schweine, Pferde, Katzen, Hunde oder Marder können sich mit diesen Viren infizieren. Seit 2024 wurden in den USA erstmals Infektionen bei Rindern und Ziegen festgestellt aber auch Menschen können sich in seltenen Fällen anstecken, meist durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet. In Europa ist der Subtyp H5N1 derzeit aktiv, jedoch schlecht an den Menschen angepasst, weshalb hier bislang keine Erkrankungen aufgetreten sind.
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas, Rot-, Reh- und Damwild.
Es ist sehr widerstandsfähig und wird von erkrankten Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial ausgeschieden. Virus überlebt bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser und sogar mehrere Jahre im Tiefkühlfleisch.
Direkte (von Tier zu Tier) und indirekte Übertragung (über Fleisch, Milchprodukte, Schlachtabfälle, Küchenabfälle, Dung, Gülle, Abwasser, Staub, Schmutz, Schuhwerk, Kleidung, Nagetiere usw.). Das Virus kann auch über Luft über bis zu 60 Kilometer übertragen werden sowie vom Menschen auf das Tier.
Meist erkrankt ein Großteil des empfänglichen Tierbestandes (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen). Die Seuche verbreitet sich sehr schnell. An MKS erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und Laufen kann zur Qual werden, sondern die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. Die geringe bzw. fehlende Futteraufnahme schwächt die Tiere zunehmend. So geht bei Milchkühen beispielsweise die Milch drastisch zurück. Zwei bis sieben Tage nach der Ansteckung kommt es zu Krankheitserscheinungen. Kennzeichen sind ein bis zwei Tage Fieber, Blasenbildung (Maulschleimhaut, Zunge, Zitzen und im Klauenbereich), Hin- und Hertreten, Lahmheiten, häufiges Liegen, Schmatzen und Speicheln. Schweine und Schafe erkranken überwiegend an den Klauen, MKS bei Ziegen unscheinbar. Todesfälle sind bei Jungtieren häufiger.
Gefahr der Einschleppung bei Tier- und Fleischimporten sowie durch verschmutze Kleidung des Menschen. Es kann sogar ein mit Viruspartikeln verschmutzer Autoreifen genügen.
Bei Verdacht auf MKS unbedingt einen Tierarzt beiziehen. Verendete Tiere mit verdächtigen Symptomen müssen abgeklärt werden. Kein Transport zur Tierkörperverwertung ohne vorhergehende Analyse.
Bei Reisen in Seuchengebiete, derzeit Ungarn und Slowakei, sollen unbedingt folgende Regeln beachtet werden:
Im September 2024 wurden in Vorarlberg und der Steiermark die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in Österreich seit 2016 bestätigt. Eine Ausbreitung der Krankheit ist zu befürchten. In ganz Österreich gelten Einschränkungen beim Handel mit den betroffenen Tierarten. Für Menschen bestehe keine Infektionsgefahr. Weitreichende Folgen kann die Krankheit aber für nicht geimpfte Tiere haben. Eine Impfung der Tiere hilft, die Folgen der Krankheit zu minimieren.
Österreich hat seine erklärte Blauzungenkrankheit-Freiheit (BTV-Freiheit) zurückgelegt. Das bedeutet, dass Transporte von empfänglichen Tierarten aus Österreich in andere EU-Staaten besonderen Bedingungen (wie zum Beispiel Blutuntersuchungen und Anwendung von Gegenmitteln gegen Stechmücken) unterliegen und Exporte aus Österreich in Drittländer vorerst nur mehr sehr eingeschränkt bis kaum möglich sind. Transporte von empfänglichen Tierarten innerhalb von Österreich sind kaum mit besonderen Auflagen belegt, wenn die BTV-Freiheit in ganz Österreich aufgehoben ist.
Die Blauzungenkrankheit führt vor allem bei Schafen zu schweren Erkrankungen und einer hohen Zahl an Todesfällen. Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante deutliche und einen starken Rückgang der Milchleistung. Erkrankte Tiere haben unter anderem Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen können.
Um empfängliche Tierarten vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird die Impfung dringend empfohlen, besonders gegen den Serotyp 3. Die Impfung garantiert zwar keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab und verhindert damit Tierleid. Sämtliche auf dem europäischen Markt verfügbaren Impfstoffe können auch in Österreich verwendet werden. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allem zu diesen Zeiten aktiv sind.
Seit 17. Februar 2022 wurde ganz Österreich aufgrund der erfolgreichen BVD-Bekämpfung, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2014 der Kommission vom 17. Februar 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 37 vom 18.2.2022, der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD zuerkannt.
Alle Tiere, die nach Österreich verbracht werden, BVD-Virus(Antigen) frei sein müssen, und nicht geimpft sein dürfen. Dies müssen die ausländischen Amtstierärzte im TRACES-Zeugnis bestätigen. Daher die Empfehlung: Ohne negative, aktuelle Einzeltieruntersuchung auf BVD-Ak kein Zukauf aus dem Ausland!
BVD-Tierverkehrsbescheinigungen können auch ohne Einzeltieruntersuchung online unter salzburg.gv.at/bvd abgerufen werden. Dies gilt auch für trächtige Tiere. Eine Bestätigung des Landwirtes auf dem Viehverkehrsschein „BVD-freier Bestand" ist ebenfalls ausreichend.
Ohne Eingabe von Passwörtern oder spezielle Benutzerberechtigungen kann ganz einfach eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des entsprechenden Tieres erstellt werden. Ausländische Marken müssen mit dem Landeskennzeichen ohne Leerzeichen eingegeben werden, bei Tieren mit AT Marke können die Nummern auch ohne den Vorsatz AT eingegeben werden. Führende Nullen müssen immer eingegeben werden.