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Freistellungentschädigung

für Unternehmen

Antrag stellen

Die Freistellungsentschädigung ist eine Förderung des Landes für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die das Entgelt für Einsatzkräfte während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes fortzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem Großschadenereignis oder bei einem Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert sind. Die Länder bekommen Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen und Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen. Die Refundierung wurde mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro pro Tag festgesetzt.