Photovoltaikanlagen

für private Haushalte

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg gewährt eine Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte, sofern
  • die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist
  • das von der Förderung betroffene Gebäude flächenmäßig überwiegend als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird
  • sich die PV-Anlage an oder auf Gebäuden oder in Ausnahmefällen (wenn die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist) auf der Grundparzelle (zum Beispiel Zäune, Hänge, Böschungen, Bauwerke zur Hangsicherung, Stütz- und Futtermauern etc.) des baubewilligten Gebäudes befindet
  • die PV-Anlage eine Leistung von mehr als 1 kWp aufweist.


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe:

Kategorie A:
förderfähige Leistung bis 10 kWp: 200 Euro pro kWp

Kategorie B:
förderfähige Leistung über 10 kWp bis 20 kWp: 150 Euro pro kWp

Kategorie C:
förderfähige Leistung über 20 kWp bis 100 kWp: 100 Euro pro kWp

Kategorie D:
förderfähige Leistung über 100 kWp: 50 Euro pro kWp

Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten und mit einer maximalen Zuschusshöhe von 25.000 Euro pro Photovoltaikanlage begrenzt.

Praxisbeispiel

Es wird eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp errichtet. Gefördert wird mit dem für die jeweilige kWp-Kategorie passenden Fördersatz laut Stufentarif. Im genannten Beispiel: 10 x 200 Euro plus 5 x 150 Euro würde sich eine Förderung in der Höhe von 2.750 Euro ergeben.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über den Online-Förderantrag einzureichen. Der Online-Förderantrag muss im Nachhinein gestellt werden. Die Antragstellung hat innerhalb von zwölf Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.


Zu beachten

Es können nur Rechnungen anerkannt werden, die ein Rechnungsdatum nach dem 1. Februar 2024 aufweisen. Etwaige Kosten, die vor dem 1. Februar 2024 angefallen sind, können nicht berücksichtigt werden und führen zum Förderausschluss.