Photovoltaikanlagen

für Landwirte, Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Abfall- und Abwasserbetriebe

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandsabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Wer wird gefördert?

  • Landwirte
  • Vereine
  • Konfessionsgemeinschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Abfall- und Abwasserbetriebe


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg gewährt eine Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen (ausgenommen für private Haushalte), sofern
  • die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist
  • der überwiegende Teil des von der Förderung betroffenen Gebäudes dem Zweck der juristischen Person dient oder im Zuge der Land- und Forstwirtschaft genutzt wird
  • sich die PV-Anlage an oder auf Gebäuden oder in Ausnahmefällen (wenn die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technisch oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist) auf der Grundparzelle (zum Beispiel Zäune, Hänge, Böschungen, Bauwerke zur Hangsicherung, Stütz- und Futtermauern etc.) des baubewilligten Gebäudes befindet
  • die PV-Anlage eine Leistung von über 1 kWp aufweist


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe:

Kategorie A:
förderfähige Leistung bis 10 kWp: 200 Euro pro kWp

Kategorie B:
förderfähige Leistung über 10 kWp bis 20 kWp: 150 Euro pro kWp

Kategorie C:
förderfähige Leistung über 20 kWp bis 100 kWp: 100 Euro pro kWp

Kategorie D:
förderfähige Leistung über 100 kWp: 50 Euro pro kWp

Die Förderung ist auf maximal 40 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten gemäß Abrechnung oder mit einer maximalen Zuschusshöhe von 25.000 Euro pro Photovoltaikanlage begrenzt.


Praxisbeispiel

Es wird eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp errichtet. Gefördert wird mit dem für die jeweilige kWp-Kategorie passenden Fördersatz laut Stufentarif. Im genannten Beispiel: 10 x 200 Euro plus 5 x 150 Euro würde sich eine Förderung in der Höhe von 2.750 Euro ergeben.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über den Online-Förderantrag einzureichen. Der Online-Förderantrag muss im Vorhinein gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss.


Zu beachten

Als förderbare Kosten können nur Anzahlungs- und Teilrechnungen anerkannt werden, die nach dem Antragsdatum sowie Schlussrechnungen, die nach dem Ausstellungsdatum der Baufreigabe angefallen sind.