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Warum wird gefördert?
Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes Salzburg fördert die Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte. Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen. Das von der Förderung betroffene Gebäude muss flächenmäßig überwiegend zu privaten Wohnzwecken (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz) genutzt werden.
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Sonnenkollektoren
- vom 1. bis 7. Quadratmeter Bruttokollektorfläche in der Höhe von 250 Euro je Quadratmeter
- ab 7 Quadratmeter Bruttokollektorfläche in der Höhe von 100 Euro je Quadratmeter
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Wie komme ich zur Förderung?
Der Online-Förderantrag muss im Nachhinein gestellt werden. Die Antragstellung hat innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.
Zu beachten
Um die Errichtung oder Erweiterung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen gewährleisten zu können, sind folgende allgemeine Anforderungen einzuhalten:
- Die Kollektoren sind nach Süden auszurichten und dürfen grundsätzlich höchstens 45 Grad davon abweichen.
- Die maximal zulässige Bruttokollektorfläche beträgt bei nicht heizungseingebundenen Solaranlagen 2,5 Quadratmeter pro Gebäudebewohner. Bei einer Anlagengröße von mehr als 2,5 Quadratmeter pro Gebäudebewohner ist eine Neigung von mindestens 45 Grad erforderlich.
- Das Speichervolumen hat pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche
- bei Pufferspeicher mit Frischwasserbereitung mindestens 100 Liter,
- bei Pufferspeicher mit Boiler mindestens 100 Liter,
- bei Boiler mindestens 75 Liter,
- bei Pufferspeichern mit Frischwasserbereitung ohne Heizungseinbindung mindestens 75 Liter,
- bei Betondeckenaktivierung mindestens ein Kubikmeter Beton zu betragen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist die Förderung anteilig zu kürzen.