Thermische Solaranlagen

Energieförderung des Landes Salzburg

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg fördert die Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Sonnenkollektoren
  • vom 1. bis 7. Quadratmeter Bruttokollektorfläche in der Höhe von 250 Euro je Quadratmeter
  • ab 7 Quadratmeter Bruttokollektorfläche in der Höhe von 100 Euro je Quadratmeter
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über das Online-Antragsformular einzureichen.

Zu beachten

Bei der Errichtung einer thermischen Solaranlage hat die Antragstellung im Vorhinein zu erfolgen. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss.