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Thermische Solaranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Förderkunden!

Bitte beachten Sie: Wir sind vom 31. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Jänner 2026 nicht erreichbar. Ab 7. Jänner 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und bearbeiten danach gerne Ihr Anliegen.

Zwischenzeitlich einlangende eMails im Postfach foerdermanager@salzburg.gv.at beantworten wir nach unserer Rückkehr.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Förderteam des Referats Energiewirtschaft und -beratung

Energieförderung Land Salzburg

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.

Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg fördert die Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen sowie die Erweiterung der Kollektorfläche. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte. Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen. Das von der Förderung betroffene Gebäude muss flächenmäßig überwiegend zu privaten Wohnzwecken (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden.

Weitere Informationen, Details und Richtlinie

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Sonnenkollektoren

  • vom 1. bis 7. m² Bruttokollektorfläche in der Höhe von 250 Euro je m²
  • ab 7 m² Bruttokollektorfläche in der Höhe von 100 Euro je m²

Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

Wie komme ich zur Förderung?

Die Abwicklung der Energieförderung des Landes Salzburg erfolgt in zwei Schritten:

Die Registrierung für das baureife bzw. bereits umgesetzte Projekt erfolgt ausschließlich online unter sbg.foerdermanager.net/foerderung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt reserviert. Registrierungen können erfolgen, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.

Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum Antragsteller (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse sowie Anlagenadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr), Telefonnummer, Auskunft über Kombination mit Bundesförderungen sowie Angaben zum bestehenden sowie neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems).

Die Eingabe der Daten der Registrierung erfolgt verbindlich: Nach abgeschlossener Registrierung sind der Antragsteller sowie die Anlagenadresse nicht mehr änderbar. Ebenso darf der persönliche Zugangslink für die Antragstellung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Förderantrag ist ausschließlich elektronisch über den bei der Registrierung übermittelten Zugangslink einzureichen. Die Fertigstellung der neuen Anlage sowie die Antragstellung haben innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung zu erfolgen. Anträge müssen jedoch spätestens 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Fristen ist nicht möglich. 

Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:

  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege
  • Fotos der Hauptkomponenten des beantragten Projektes (Sonnenkollektoren, Übersicht Heizraum, gedämmte Wärmeverteilleitungen, Pufferspeicher etc.)

Zu beachten

Um die Errichtung oder Erweiterung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen gewährleisten zu können, sind folgende allgemeine Anforderungen einzuhalten:

  • Die Kollektoren sind nach Süden auszurichten und dürfen grundsätzlich höchstens 45 Grad davon abweichen.
  • Die maximal zulässige Bruttokollektorfläche beträgt bei nicht heizungseingebundenen Solaranlagen 2,5 Quadratmeter pro Gebäudebewohner. Bei einer Anlagengröße von mehr als 2,5 Quadratmeter pro Gebäudebewohner ist eine Neigung von mindestens 45 Grad erforderlich.
  • Das Speichervolumen hat pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche
    • bei Pufferspeicher mit Frischwasserbereitung mindestens 100 Liter,
    • bei Pufferspeicher mit Boiler mindestens 100 Liter,
    • bei Boiler mindestens 75 Liter,
    • bei Pufferspeichern mit Frischwasserbereitung ohne Heizungseinbindung mindestens 75 Liter,
    • bei Betondeckenaktivierung mindestens ein Kubikmeter Beton zu betragen.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist die Förderung anteilig zu kürzen bzw. abzulehnen.