Erneuerbare Zentralheizungen

Energieförderung Land Salzburg

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg fördert
  • den Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Biomasse-Zentralheizung
    • Hackgut-Zentralheizung
    • Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
    • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser etc.)
mit einer wassergeführten Heizverteilung mit Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte.

Gefördert wird vorrangig der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes erneuerbares Heizungssystem gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte. Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen. Das von der Förderung betroffene Gebäude muss flächenmäßig überwiegend zu privaten Wohnzwecken (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden.

Weitere Informationen, Details und Richtlinie


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses für Anlagen
  • bis 50 kW in der Höhe von 5.000 Euro
  • bis 100 kW in der Höhe von 6.500 Euro
  • über 100 kW in der Höhe von 8.000 Euro
Bei Kombination mit den Förderungsaktionen „Raus aus Öl und Gas" für Private und „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Private des Bundes erhöht sich die Förderung jeweils um die Bundesmittel.
Nähere Informationen unter www.raus-aus-öl.at und www.tausch-erneuerbare.at.

Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt. Die Landesförderung inklusive Bundesförderung der Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ oder „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ ist auf maximal 75 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über den Online-Förderantrag einzureichen.
Der Online-Förderantrag muss im Nachhinein gestellt werden.

Ersatz einer fossilen Heizungsanlage

Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (zum Beispiel Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gibt es zwei Möglichkeiten der Antragsstellung:


1. Antrag MIT Registrierung für die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“:

Sofern eine Registrierung bei der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ durchgeführt wurde, erfolgt die Antragstellung der Energieförderung des Landes Salzburg im Nachhinein. Die Landesförderung ist bis zu sechs Monate nach Erhalt der Bundesförderung (Datum der Auszahlungsinformation der KPC) separat zur Bundesförderung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:

2. Antrag OHNE Registrierung für die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“:

Sofern KEINE Registrierung der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas" durchgeführt wurde, hat die Antragstellung bis zu sechs Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fotos der Hauptkomponenten des beantragten Projektes (Heizung, Pufferspeicher, Übersicht Heizraum, gedämmte Wärmeverteilleitungen)
  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege


Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage

Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (zum Beispiel Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Errichtung einer Biomasse-Zentralheizung oder einer Wärmepumpe):

Die Antragstellung hat innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.
Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:
  • Fotos der Hauptkomponenten des beantragten Projektes (Heizung, Pufferspeicher, Übersicht Heizraum, gedämmte Wärmeverteilleitungen)
  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege