Erneuerbare Zentralheizungen

Energieförderung des Landes Salzburg

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes Salzburg fördert
  • den Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Biomasse-Zentralheizung
    • Hackgut-Zentralheizung
    • Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
    • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser etc.)
mit einer wassergeführten Heizverteilung mit Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte.

Weitere Informationen, Details und Richtlinie


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses für Anlagen
  • bis 50 kW in der Höhe von 5.000 Euro
  • bis 100 kW in der Höhe von 6.500 Euro
  • über 100 kW in der Höhe von 8.000 Euro
Bei Kombination mit den Förderungsaktionen „Raus aus Öl und Gas" für Private und „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Private des Bundes erhöht sich die Förderung jeweils um die Bundesmittel.
Nähere Informationen unter www.raus-aus-öl.at und www.tausch-erneuerbare.at.

Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt.

Die Landesförderung inklusive Bundesförderung der Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ ist auf maximal 75 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über das Online-Antragsformular einzureichen.


Zu beachten

  • Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (zum Beispiel Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Errichtung einer Biomasse-Zentralheizung oder eine Wärmepumpe) hat die Antragstellung im Vorhinein zu erfolgen. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss.
  • Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (zum Beispiel Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen. Anträge können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private beantragt werden.