Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.
Das Energieressort des Landes Salzburg fördert
mit einer wassergeführten Heizverteilung mit Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte.
Gefördert wird vorrangig der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes erneuerbares Heizungssystem gefördert werden.
Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte. Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen. Das von der Förderung betroffene Gebäude muss flächenmäßig überwiegend zu privaten Wohnzwecken (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses
Bei Kombination mit den Bundesförderungsaktionen “Kesseltausch 2026”, ”Raus aus Öl und Gas für Private" und "Kesseltausch von Fossil auf Erneuerbare im mehrgeschossigen Wohnbau" erhöht sich die Förderung jeweils um die Bundesmittel.
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 Prozent der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt. Die Landesförderung inklusive Bundesförderung der Förderungsaktionen “Kesseltausch 2026”, ”Raus aus Öl und Gas für Private" und "Kesseltausch von Fossil auf Erneuerbare im mehrgeschossigen Wohnbau" des Bundes ist auf maximal 75 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
Hinweis: Es gilt eine Übergangsregelung für Personen, welche im Zuge der Bundesförderungsaktion „Raus aus Öl und Gas für Private“ unterstützt werden. In diesem Fall wird bei einer Antragstellung der Landesförderung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Auszahlungsinformation der Kommunalkredit Public Consulting mit den Förderungssätzen im Rahmen der Förderungsrichtlinie ab 01.08.2025 gefördert.
Die Abwicklung der Energieförderung des Landes Salzburg erfolgt in zwei Schritten:
Die Registrierung für das baureife bzw. bereits umgesetzte Projekt erfolgt ausschließlich online unter sbg.foerdermanager.net/foerderung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt reserviert. Registrierungen können erfolgen, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum Antragsteller (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse sowie Anlagenadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr), Telefonnummer, Auskunft über Kombination mit Bundesförderungen sowie Angaben zum bestehenden sowie neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems).
Die Eingabe der Daten der Registrierung erfolgt verbindlich: Nach abgeschlossener Registrierung sind der Antragsteller sowie die Anlagenadresse nicht mehr änderbar. Ebenso darf der persönliche Zugangslink für die Antragstellung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Förderantrag ist ausschließlich elektronisch über den bei der Registrierung übermittelten Zugangslink einzureichen. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung haben innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gibt es zwei Möglichkeiten der Antragsstellung:
1. Antrag MIT Registrierung für die Bundesförderung “Kesseltausch 2026”,"Raus aus Öl und Gas für Private“ oder "Kesseltausch von Fossil auf Erneuerbare im mehrgeschossigen Wohnbau":
Anträge können bis zu 6 Monate nach Ausstellung der Auszahlungsinformation der Kommunalkredit Public Consulting, spätestens jedoch 9 Monate nach Registrierung, eingereicht werden.
Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:
2. Antrag OHNE Registrierung für die Bundesförderung “Kesseltausch 2026”,"Raus aus Öl und Gas für Private“ oder "Kesseltausch von Fossil auf Erneuerbare im mehrgeschossigen Wohnbau":
Anträge können bis zu 6 Monate nach Ausstellung letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend), spätestens jedoch 9 Monate nach Registrierung, eingereicht werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut, Biomasse-Fernwärme, Wärmepumpe) hat die Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend), spätestens jedoch 9 Monate nach Registrierung, zu erfolgen.
Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:
Um einen effizienten und langfristigen Betrieb der Heizungsanlagen gewährleisten zu können, sind folgende allgemeine Anforderungen für den Erhalt der Förderung einzuhalten: