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Warum wird gefördert?
Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes fördert für e5-Gemeinden den Austausch bestehender fossiler Kessel oder einer Strom–Direktheizung gegen erneuerbare Heizungen wie
- Pelletsheizungen,
- Hackgutheizungen,
- Scheitholzkessel,
- die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärmepumpen und
- den Anschluss an erneuerbare Fernwärme
zur Versorgung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde.
Weitere Informationen, Details und Richtlinie
Wie hoch wird gefördert?
- Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses pro Anlage gewährt werden.
- Die Förderung wird als Anschlussförderung zur Umweltförderung im Inland, dem Förderungsprogramm Klimaschutz der Umweltabteilung des Landes Salzburg sowie der notwendigen Co-Finanzierung durch Mittel des GAF gewährt. Eine Finanzierung durch Mittel, welche im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms („KIP-Mittel“) gewährt werden, ist hierbei den Mitteln des GAF betragsmäßig gleichgestellt.
- Das Energieressort des Landes Salzburg erhöht für e5-Gemeinden die Förderung aus Mitteln der Umweltförderung (KPC), des GAF und des KIP und des Umweltressorts (Abteilung 5) für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung
- von weniger als 20 kW auf 11.000 Euro Gesamtförderung pro Neuanlage
- über 20 kW bis 40 kW auf 14.000 Euro Gesamtförderung pro Neuanlage
- über 40 kW bis 60 kW auf 17.000 Euro Gesamtförderung pro Neuanlage
- über 60 kW bis 100 kW auf 20.000 Euro Gesamtförderung pro Neuanlage
- von mehr als 100 kW auf eine Gesamtförderung pro Neuanlage in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Pauschalförderung für Anlagen unter 100 kW ist mit 50 Prozent der förderbaren Kosten begrenzt.
Wie komme ich zur Förderung?
Bezüglich der vor der Antragstellung notwendigen Registrierung und Freischaltung wenden Sie sich bitte an bioenergie@salzburg.gv.at oder telefonisch an +43 662 8042-3817 oder -2339. Nach der Registrierung kann mit den freigeschalteten Zugangsdaten der Förderantrag gestellt werden.