Energieförderung Land Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele (Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050)​.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Informationsblätter zu den jeweiligen Förderungen.
Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!

ACHTUNG: Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas" für Private 2023/2024 des Bundes sind im Nachhinein zu stellen!
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas" (Datum der Auszahlungsinformation) separat zu stellen, bei mehrgeschoßigen Wohnbauten beträgt diese Frist 24 Monate.

Wichtiger HINWEIS: Die Energieförderung wird grundsätzlich nicht bei Neubauvorhaben gewährt! Diesfalls wenden Sie sich bitte an die Wohnbauförderung des Landes.


Förderungen im Energiebereich werden aktuell sehr stark nachgefragt. Alle Ansuchen werden nach dem Datum des Einlangens erledigt. Sollten noch Unterlagen erforderlich sein bzw. sobald wir die Antragsprüfung abgeschlossen haben, melden wir uns schriftlich bei Ihnen!

Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass die Prüfung der Abrechnungsunterlagen ca. vier Monate in Anspruch nehmen kann.

Weiters werden Sie ersucht, auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages per E-Mail oder Telefon zu verzichten. Somit verbleibt der Förderstelle mehr Zeit für die Antragsprüfung und Sie erhalten schneller eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.
Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit über den Link, mit welchem Sie den Online-Antrag eingereicht haben, einsehen. Dieser Link wurde Ihnen bei der Antragstellung per E-Mail (Betreff: "Land Salzburg FörderManager: Ihre Anmeldung") übermittelt.


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