Inhalt
Unter anderem ist Folgendes zu beachten:
- Es gilt die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel in 28 Flachgauer Gemeinden sowie der Stadt Salzburg.
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden.
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.