Vogelgrippe

Geflügelpest

Die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel gilt derzeit in 28 Flachgauer Gemeinden und der Stadt Salzburg. Alle übrigen Landesteile zählen zum erhöhten Risikogebiet.

Unter anderem ist Folgendes zu beachten:
  • Es gilt die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel in 28 Flachgauer Gemeinden sowie der Stadt Salzburg.
  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden.
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.