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Landesmittelförderungen in der Forstwirtschaft

  • Waldbau und Forstschutz
  • Forsttechnische Maßnahmen
  • Forschungsaufträge, Untersuchungen, und innovative Demonstrationsprojekte
  • Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Alle sonstigen Aktivitäten, die im Rahmen von kofinanzierten Projekten des Bundes gefördert werden (z.B.: Flächenwirtschaftliche Projekte, Projekte mit Bundessonderfinanzierung…)

  • Das Ziel der Salzburger Forstwirtschaft ist gemäß dem aktuellen Arbeitsübereinkommen der Landesregierung ein bewirtschafteter Wald, der Arbeit und Einkommen ermöglicht, den Schutz des Kulturraums gewährt und für die Einheimischen und Gäste Erholung bietet.
  • Der Beitrag des Waldes für unsere Lebensgrundlagen - Luft, Klima und Wasser ist unverzichtbar. Daher sind alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um Wald & Mensch zu schützen.
  • Ein intakter Schutzwald schützt die Talschaften vor Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Muren und sichert deren Bewohnbarkeit.
  • Die von Naturkatastrophen betroffenen, Waldschadensflächen sind unverzüglich wieder in Bestand zu bringen, damit die Waldfunktionen, vorrangig die Schutzfunktion, in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden. Die Wälder sollten durch intensive Pflegeeingriffe zur Erfüllung der Schutzfunktionalität stabilisiert und Altbestände rechtzeitig durch Ausschöpfung des Naturverjüngungspotentials kleinflächig verjüngt werden. Voraussetzung dafür ist eine maßvolle Erschließung unserer Wälder mit LKW befahrbaren Forststraßen.
  • Die forstliche Förderung solle einen Beitrag leisten, um die in der aktuell gültigen Salzburger Waldstrategie definierten Wirkungsziele zu erreichen.
  • Die dafür eingesetzten öffentlichen Mittel sollen einen Anreiz dafür bieten, insbesondere in den schwer zugänglichen, steilen Gebirgswaldflächen vorausschauend waldbauliche Eingriffe zu planen, durchzuführen und dabei die Mehrkosten abdecken, die ein auf den Stand der Forsttechnik ausgerichtetes Wissen und Handeln erfordern.
  • Mit den Fördermitteln soll auch Bewusstseinsbildung für alle Belange der Forstwirtschaft und forstliche Aufklärung bei der Bevölkerung geschaffen und sichergestellt werden.

Siehe Richtlinie

Siehe Richtlinie

Förderungsansuchen für die Fördergegenstände mit Standardkosten sind im Regelfall im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Gruppe Umwelt und Forst beim Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20402 - Landesforstdirektion, einzubringen. Alle anderen Förderaktivitäten / Fördergegenstände sind direkt bei der Landesforstdirektion zu beantragen.

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.