Siehe Richtlinie
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Förderungsansuchen für die Fördergegenstände mit Standardkosten sind im Regelfall im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Gruppe Umwelt und Forst beim Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20402 - Landesforstdirektion, einzubringen. Alle anderen Förderaktivitäten / Fördergegenstände sind direkt bei der Landesforstdirektion zu beantragen.
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.