Agrarbehörde und Bodenreform

Die Agrarbehörde Salzburg ist im Landesgebiet für die Vollziehung aller Angelegenheiten der Bodenreform zuständig und hat damit einen wesentlichen Einfluss auf die Neugestaltung und das Erscheinungsbild der landwirtschaftlich geprägten Salzburger Kulturlandschaft.

Mit diesen Maßnahmen der Bodenreform können Eigentümerinnen und Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ihr Eigentum sowie die damit verbundenen Rechte sichern und die Bewirtschaftung verbessern:
  • Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren: Durch Neugestaltung der Agrarstruktur sowie u.a. Grundstücksarrondierungen werden Agrarstrukturmängel beseitigt bzw. abgemildert.
  • Verwaltung von Agrargemeinschaften: Davon umfasst sind z.B. Teilungen von Agrargemeinschaften, Entscheidungen über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder Angelegenheiten hinsichtlich der Regulierungspläne. 

    Die 14 ausgeforsteten Agrargemeinschaften werden von der Landschaftlichen Forstverwaltung Zell am See verwaltet.
  • Regelung von Einforstungsrechten: Dazu gehört die Klärung von Sach- und Rechtsfragen zu Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten aufgrund von entsprechenden Regulierungsurkunden.
  • Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes: Begründung von land- und forstwirtschaftlichen Bringungs- und Wegerechten, die Regelung der Erhaltung der Bringungsanlagen sowie die Aufsicht über die Bringungsgemeinschaften sind Aufgaben der Agrarbehörde Salzburg.