Zum Hauptinhalt springen

KKW Cernadovă

Nachrüstung Block 1, Erweiterung Zwischenlager

Für die Nachrüstung des Blocks 1 der Kernkraftanlage Cernavodă und die Erweiterung des Zwischenlagers für abgebrannte Brennstoffe mit Modulen des Typs MACSTOR 400 wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach rumänischen Recht (Gesetz Nr. 292/2020 über die Genehmigung der Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das rumänische Ministerium für Umwelt, Wasser und Forstwirtschaft. Projektwerberin ist die National Nuclearelectrica (SSN SA), Bucharest, Crystal Tower building, Bd. Iancu de Hunedoara no 48, code 011745 – Cernavodă Nuclear Power Plant Branch, str. Medgidiei no 2, Cernavodă town, code 905200, Rumänien.

Das rumänische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht inklusive Anhang in englischer sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache übermittelt. 

02.09. bis 11.10.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 197kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes abrufbar.