KKW Cerrnadovă

Nachrüstung Block 1, Erweiterung Zwischenlager

Für die Nachrüstung des Blocks 1 der Kernkraftanlage Cernavodă und die Erweiterung des
Zwischenlagers für abgebrannte Brennstoffe mit Modulen des Typs MACSTOR 400 wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach rumänischen Recht (Gesetz Nr. 292/2020 über die
Genehmigung der Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte
auf die Umwelt) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das rumänische Ministerium für
Umwelt, Wasser und Forstwirtschaft. Projektwerberin ist die National Nuclearelectrica (SSN SA),
Bucharest, Crystal Tower building, Bd. Iancu de Hunedoara no 48, code 011745 – Cernavodă
Nuclear Power Plant Branch, str. Medgidiei no 2, Cernavodă town, code 905200, Rumänien. 

Das rumänische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des
Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
(Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht inklusive Anhang in englischer sowie
eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache übermittelt. ​


02.09. bis 11.10.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 197kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes abrufbar.