Inhalt
Für die Nachrüstung des Blocks 1 der Kernkraftanlage Cernavodă und die Erweiterung des
Zwischenlagers für abgebrannte Brennstoffe mit Modulen des Typs MACSTOR 400 wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach rumänischen Recht (Gesetz Nr. 292/2020 über die
Genehmigung der Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte
auf die Umwelt) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das rumänische Ministerium für
Umwelt, Wasser und Forstwirtschaft. Projektwerberin ist die National Nuclearelectrica (SSN SA),
Bucharest, Crystal Tower building, Bd. Iancu de Hunedoara no 48, code 011745 – Cernavodă
Nuclear Power Plant Branch, str. Medgidiei no 2, Cernavodă town, code 905200, Rumänien.
Das rumänische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des
Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
(Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht inklusive Anhang in englischer sowie
eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache übermittelt.
02.09. bis 11.10.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Verfahrensrelevante Unterlagen
Alle relevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes abrufbar.