| | AT-Alert ist ein Bevölkerungswarnsystem, das auf der Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“ basiert. Österreich verfügt schon seit mehr als 30 Jahren über ein in allen Gemeinden vorhandenes Warn- und Alarmsystem mit rund 8.300 Zivilschutzsirenen. „AT-Alert“ ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und wird dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen. Ziel mit diesem neuen zusätzlichen Warnkanal ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über das Mobiltelefon zu erreichen. Wichtig ist es, sich zu informieren, ob das Mobiltelefon für AT-Alert geeignet ist.
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| | Die Abkürzung AT ist der international anerkannte zweistellige Ländercode für Österreich. Der englische Begriff „Alert“ wird mit „Alarm“ übersetzt.
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| | „Cell Broadcast“ ist ein Technologiestandard moderner Mobilfunknetze, der die Aussendung von schriftlichen Meldungen (sicherheitsrelevante Informationen, Warnungen) direkt auf Mobiltelefone in einem bestimmten, definierten Gebiet ermöglicht. Die englische Bezeichnung „Cell Broadcast“ steht einerseits für die Mobilfunkzelle („Cell“) und andererseits für die Aussendung („Broadcast“) und beschreibt die technische Möglichkeit, die Meldungen in einer oder mehreren Zellen eines Mobilfunknetzes auszusenden. Da sich Gefahrenbereiche und die mobilfunkversorgten Gebiete nicht genau in Deckung bringen lassen, kann es teilweise sein, dass auch Personen, die nicht direkt gefährdet sind, Meldungen erhalten werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Mobilfunkzellen können Meldungen aber sehr genau ausgesendet werden.
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| | In Österreich betreiben mit Stand 2024 drei Netzbetreiber (A1, Magenta, Drei) rund 20.000 Mobilfunkzellen. Somit kann für die Aussendung einer Meldung aus dieser großen Anzahl von Mobilfunkzellen im Bedarfsfall ausgewählt werden.
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| | Technisch wurde bei der Umsetzung von AT-Alert auf hohe Redundanz Wert gelegt, um dieses wichtige System so ausfallsicher wie möglich zu gestalten.
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| | Auslösende Stellen sind bei AT-Alert die neun Landeswarnzentralen der Bundesländer und das Bundesministerium für Inneres. Im Anlassfall übermitteln die auslösenden Stellen im Auftrag der jeweils für ein bestimmtes Ereignis zuständigen Behörde eine entsprechende Meldung an die Mobilfunkbetreiber. Es liegt dabei immer im Ermessen der jeweils für ein Ereignis zuständigen Behörde, ob eine Meldung über AT-Alert beauftragt wird, und wenn ja, wann, für welches Gebiet und mit welchem Inhalt.
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| | Die auslösenden Stellen geben in einem computerunterstützten System das zu bewarnende Gebiet in einer Karte mit einigen Mausklicks ein und erstellen einen Meldungstext. Diese Informationen werden an die Mobilfunkbetreiber über gesicherte Leitungen übermittelt. Diese senden die Meldung sodann in den betroffenen Mobilfunkzellen an alle eingebuchten Mobiltelefone im betroffenen Gebiet aus.
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| | Meldungen können grundsätzlich für jedes Ereignis ausgesendet werden, wenn die zuständige Behörde dies als angemessen erachtet. Beispiele für mögliche Auslösefälle sind: - Bedrohliche und lebensbedrohliche Naturgefahren: schwere Unwetter wie Stürme, extremer Starkregen, extreme Hochwassergefahr, extreme Schneefälle, sehr große Lawinengefahr, extreme Waldbrandgefahr
- Bedrohliche und lebensbedrohliche technische Gefahren: Unfälle mit radiologischen, biologischen und chemischen Stoffen, wie zum Beispiel Gasaustritt, Chemikalienaustritt, Explosionsgefahr, Gefahr durch Rauchgase
- Bedrohliche und lebensbedrohliche polizeiliche Situationen: zum Beispiel Terror-, Amok- und Geisellagen.
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| | AT-Alert-Meldungen umfassen verschiedene Warnstufen. Grundsätzlich gibt es (abhängig vom Mobiltelefon): - Notfallalarm
- Extreme Gefahr
- Erhebliche Gefahr
- Gefahreninformation
- Abgängige Personen
- Testwarnung
- Übungswarnung
Die höchste Warnstufe (Notfallalarm) kann nicht im Einstellungsmenü der Mobiltelefone eingesehen und nicht ausgeschaltet werden. Meldungen über diese Warnstufe kommen immer mit lautem Ton am Mobiltelefon an, auch wenn dieses auf leise geschaltet ist. Die anderen Warnstufen können über das Einstellungsmenü ein- oder ausgeschaltet werden. Die jeweils für ein Ereignis zuständige Behörde entscheidet dabei, mit welcher Warnstufe eine Meldung ausgesendet wird.
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| | AT-Alert-Meldungen können über verschiedene Warnstufen ausgesendet werden. Empfohlen wird, vor dem Weiterlesen im Mobiltelefon unter Einstellungen das entsprechende Menü aufzurufen (Android: „Sicherheit und Notfall“; Apple/iPhone: „Mitteilungen“) und die Menüpunkte mit den hier angegeben Informationen durchzusehen.
Im Menü gibt es folgende Unterpunkte:
Android: - Extreme Gefahr (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Erhebliche Gefahr (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Gefahreninformation (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Abgängige Personen (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Testwarnung
Apple/iPhone: - Extreme Gefahr (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Erhebliche Gefahr (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Gefahreninformation (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Abgängige Personen (kann im Einstellungsmenü deaktiviert werden)
- Testwarnung
- Übungswarnung
Die höchste Warnstufe (Notfallalarm) kann nicht im Einstellungsmenü der Mobiltelefone eingesehen und nicht ausgeschaltet werden. Meldungen über diese Warnstufe kommen immer mit lautem Ton am Mobiltelefon an, auch wenn dieses auf leise geschaltet ist. Alle anderen Warnstufen können über das Einstellungsmenü ein- oder ausgeschaltet werden. Die jeweils für ein Ereignis zuständige Behörde entscheidet dabei, mit welcher Warnstufe eine Meldung ausgesendet wird.
Grundsätzlich können Mobiltelefone (Android ab Betriebssystem-Version 11; iPhones ab Betriebssystem-Version iOS17) jede Warnstufe empfangen. iPADs werden nicht unterstützt. iWATCHES ab Series 4 (mit cellular capability) werden unterstützt. Ältere Geräte (2G) können nur die höchste Warnstufe empfangen. Bei Android-Geräten ist es darüber hinaus erforderlich, eine aktuelle Version der Google-Play-Applikation installiert zu haben.
Eine AT-Alert-Meldung erhält man, wenn man sich mit seinem Mobiltelefon in einem bewarnten Gebiet befindet oder sich in ein solches hineinbegibt und die entsprechende Warnstufe eingeschaltet ist. Auch Roaming-Nutzer können Meldungen über AT-Alert erhalten, wenn sie sich in Österreich in einem bewarnten Gebiet befinden und die entsprechenden Warnstufe eingeschaltet ist.
AT-Alert-Meldungen werden so lange ausgesendet, bis diese von der auslösenden Stelle entweder aktiv entwarnt werden oder die Meldung nach einer voreingestellten Zeit von selber abläuft.
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| | Meldungen, die über AT-Alert ausgesendet werden, enthalten grundsätzlich eine Information darüber, was passiert ist, sowie gegebenenfalls Handlungsempfehlungen, wie man sich verhalten soll.
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| | Zunächst ist den übermittelten Handlungsanweisungen zu folgen. Behördliche Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (Ö3 und ORF-Landesstudios) bekannt gegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet. Nach Auslösung einer Zivilschutzwarnung oder eines Zivilschutzalarms über Sirene und AT-Alert wird empfohlen, ein Radiogerät einzuschalten und die Informationen im Österreichischen Rundfunk zu beachten. Auf lokaler Ebene sind die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bemüht, im Bedarfsfall der Bevölkerung auch über Lautsprecherdurchsagen Informationen und Verhaltensempfehlungen zu geben.
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| | Aus der Meldung geht immer hervor, von welcher Stelle die Meldung versendet wurde. Offizielle Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (Ö3 und ORF-Landesstudios) bekanntgegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet.
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| | Über die Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) können alle derzeit in Österreich aktiven AT-Alert-Meldungen eingesehen werden.
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| | Es ist durch höchste Sicherheitsstandards (unter anderem durch Nutzung von Zertifikaten bei der Datenübermittlung) sichergestellt, dass nur die auslösenden Stellen im Auftrag der zuständigen Behörden Meldungen über AT-Alert aussenden können.
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| | Die Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“, auf der AT-Alert beruht, gewährleistet aufgrund der Funktionsweise komplette Anonymität. Es werden für AT-Alert zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten abgefragt oder genutzt. Die Zustellung des Warntextes erfolgt über den Kontrollkanal der Mobilfunkzelle, in der die Mobiltelefone eingebucht sind. Somit ist der Empfang einer Meldung über „Cell Broadcast“ ähnlich einem Radiogerät, das auf Empfang ist und ein Radiosignal empfängt. Die auslösende Stelle hat keine Informationen über die persönlichen Daten der Empfängerinnen und Empfänger in einer Mobilfunkzelle.
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