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Warum wird gefördert?
Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt.
Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.
Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes gewährt eine Förderung für den Austausch von voll funktionsfähigen Biomasse-Kesseln durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen, sofern damit eine nachweisliche Erhöhung des Gesamtnutzungsgrades der Anlage erreicht wird.
Weiterführende Informationen sowie sämtliche Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem
Informationsblatt.
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in Höhe von 15 % der förderungsfähigen Kosten der Umweltinvestition (Förderbasis). Die angeführte Förderung ist dabei grundsätzlich die Summe der Bundes- und Landesmittel (Gesamtförderung). Bei EU-Kofinanzierung erhöht sich die Förderung auf 20 % der Förderbasis.
Wie komme ich zur Förderung?
ein.
Sollten Sie noch über keine Zugangsdaten verfügen, wenden Sie sich bitte
per E-Mail an
bioenergie@salzburg.gv.at bzw. telefonisch an +43 662 8042 DW
2339 (Herr Eliasch) oder DW 3817 (Herr Elsenhuber).