Die ab 1.1.2026 geltende Förderungsrichtlinie kann im Downloadbereich abgerufen werden.
Anträge zum Förderungsprogramm können ausschließlich mittels ONLINE-ANTRAG eingebracht werden. Eine Antragstellung via Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Antragstellung muss VOR Beginn der Projektumsetzung bzw –durchführung erfolgen (dh vor Bestellung/Beauftragung). Investitionen, mit deren Durchführung bereits vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden, um reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
| Was wird gefördert? | Gefördert werden kann die Durchführung von eigen- oder fremdfinanzierten materiellen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (im Falle einer Fremdfinanzierung muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Anlagevermögen des Förderungsnehmers aktiviert bzw in dessen Anlagekartei aufgenommen werden), die dazu dienen:
Textilien aller Art (z. B. Vorhänge, Handtücher, Tischdecken, Teppiche …), sowie Privatzimmervermietung sind ab 1.1.2026 ebenfalls nicht förderbar. Die Kleinbetragsrechnungen wurden auf unter 200 Euro (statt 400 Euro) netto angeglichen. |
| Warum wird gefördert? | Die kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der Salzburger Wirtschaft und tragen zur besonderen Stabilität des regionalen Arbeitsmarktes bei. Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen. |
| Wer wird gefördert? | Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind und im Jahresdurchschnitt höchstens 20 ArbeitnehmerInnen ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente) beschäftigen. Ab 17 Mitarbeitern fordert die Förderstelle einen Nachweis in Form des Betriebsjahreslohnkontos sowie einen Nachweis des Vormonats, aus dem die Anzahl der Mitarbeiter ersichtlich ist. Der Status bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Antragstellung. |
| Wie wird gefördert? | Durch Gewährung eines Direktzuschusses (Prämie) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit 40.000,- Euro netto begrenzt. Option der Förderungsstelle: Sofern der aktuelle 3-Monats-EURIBOR-Wert mehr als 2 % beträgt, kann bei Fremdfinanzierung ein Zinsenzuschuss als alternative Förderungsart gewährt werden, der im Barwert abzüglich Zinsbelastung in etwa dem Barwert des Direktzuschusses entspricht und somit die Zinslast des Unternehmens abfedern soll. |
| Wann wird gefördert? | Projekte können ab einem Investitionsvolumen von 10.000,- Euro netto gefördert werden. Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages bereits begonnen wurde (dh Investitionen, die bereits bestellt/beauftragt wurden), können nicht gefördert werden. |
| Weiteres | Weg zur Förderung: Investitionsprojekte sind in ihrer Gesamtheit zur Förderung zu beantragen. Eine Mehrfachförderung von Investitionsvorhaben, die als zusammenhängend anzusehen sind, ist ausgeschlossen. So kann beispielsweise für die Errichtung eines Firmengebäudes nur einmal eine Förderung gewährt werden. Eine Splittung der Baumaßnahmen vom Rohbau bis zur Fertigstellung und Einrichtung, aufgeteilt auf mehrere Förderungsanträge und mehrere Jahre, ist nicht zulässig.
Hinweis: |
Alternative Förderungsinstrumente:
Landesförderungen:
Betriebliche Photovoltaik-Anlagen
Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe
Lebensmittel-Nahversorgungsförderungsaktion
Betriebsneugründungs-/Übernahmeförderungsaktion
Bundesförderungen:
Tourismusförderungen der Österreichischen Hotel und Tourismusbank GmbH (ÖHT)
Austria Wirtschaftsservice AWS
KPC - Kommunalkredit Public Consulting (Umweltförderungen)
Ergänzende Förderung der Stadt Salzburg:
Kleingewerbeförderung der Stadt Salzburg