Was wird gefördert?
| Gefördert werden kann die Durchführung von eigen- oder fremdfinanzierten materiellen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (im Falle einer Fremdfinanzierung muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Anlagevermögen des Förderungsnehmers aktiviert bzw in dessen Anlagekartei aufgenommen werden), die dazu dienen: bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken; - neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw Produktionsverfahren anzuwenden;
- in Tourismus- und Freizeitbetrieben zu einer Saisonverlängerung, zur Gewinnung neuer Zielgruppen, zu Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder zur Schaffung bzw Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten und/oder Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen beizutragen; hier ist jedoch vorrangig eine mögliche Bundes- oder Landestourismusförderung (ÖHT, Tourismusoffensive) zu beantragen.
Immaterielle Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind. Das materielle Wirtschaftsgut steht hierbei im Vordergrund. Sämtliche vorrangig zum Transport vorgesehenen Fahrzeuge sind nicht förderbar: LKWs, Lieferwagen, PKWs, Taxis, Fahrräder. Jedoch förderfähig sind fahrbare, für den laufenden Betrieb erforderliche Infrastruktur-Einsatzgeräte und entsprechende Transportanhänger sowie Zu- und Aufbauten (zB Harvester, Schneeräumgerät, Stapler etc).
ONLINE-ANTRAG (Nachreichungen zu bereits eingebrachten Anträge senden Sie bitte per E-Mail an wirtschaft@salzburg.gv.at)
Förderungsanträge können ausschließlich online eingebracht werden. Die Antragstellung via Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich. _________________________________________
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Warum wird gefördert?
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Die kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der Salzburger Wirtschaft und tragen zur besonderen Stabilität des regionalen Arbeitsmarktes bei. Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen.
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Wie wird gefördert?
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Durch Gewährung eines Direktzuschusses (Prämie) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit 40.000,- Euro netto begrenzt. In nachfolgenden Regionalförderungsgebieten kann eine erhöhte Prämie in Höhe von 15 % gewährt werden: - Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau,
- Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach,
- Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach,
- Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach,
- Oberpinzgau – Gemeinden Krimml, Wald im Pinzgau, Neukirchen am Großvenediger, Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill.
Sofern der 3-Monats-EURIBOR im Fall steigender Zinsen den Wert von 1 % übersteigt, kann bei Fremdfinanzierung als alternative Förderungsart ein Zinsenzuschuss gewährt werden, der im Barwert abzüglich Zinsbelastung in etwa dem Barwert des Direktzuschusses entspricht und somit die Zinslast des Unternehmens abfedern soll.
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Wann wird gefördert?
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Projekte können ab einem Investitionsvolumen von 10.000,- Euro netto gefördert werden. Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages bereits begonnen wurde (dh Investitionen, die bereits bestellt/beauftragt wurden), können nicht gefördert werden.
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