Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe
Inhalt
Was wird gefördert?
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Gefördert werden kann die Durchführung von eigen- oder kreditfinanzierten materiellen Investitionen, die dazu dienen:
- bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken
- neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden
- in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen
Immaterielle Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind. Das materielle Wirtschaftsgut steht hierbei im Vordergrund. Sämtliche vorrangig
zum Transport vorgesehenen Fahrzeuge sind nicht förderbar: LKWs, Lieferwagen,
PKWs, Taxis,
Transportanhänger. Jedoch förderfähig sind fahrbare, für den laufenden Betrieb
erforderliche Infrastruktur-Einsatzgeräte sowie entsprechende Zu- und Aufbauten
(zB Harvester, Schneeräumgerät, Stapler etc).
ONLINE-ANTRAG (Nachreichungen bitte per E-Mail an wirtschaft@salzburg.gv.at) Förderanträge können ausschließlich online
eingebracht werden. Die Antragstellung via Post, Fax oder E-Mail ist nicht
möglich.
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Warum wird gefördert?
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Die kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der Salzburger Wirtschaft und tragen zur besonderen Stabilität des regionalen Arbeitsmarktes bei. Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen.
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Wer wird gefördert?
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Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, mit im Jahresschnitt höchstens 20 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente).
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Wie wird gefördert? |
Durch die Gewährung einer Prämie (Direktzuschuss) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit 40.000,- Euro begrenzt. In Regionalfördergebieten beträgt die Prämie 15 %. Diese Regionalfördergebiete sind: - Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
- Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
- Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
- Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach
- Oberpinzgau – Gemeinden Krimml, Wald, Neukirchen, Bramberg, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill
- Gemeinde Hüttschlag
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Wann wird gefördert?
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Projekte können ab einem Volumen von 10.000,- Euro netto gefördert werden.
Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde (d.h. auch Bestellung/Auftrag), können nicht gefördert werden, um reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
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Weiteres
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Soferne gleichwertige Zuschuss-Förderungsaktionen des Bundes zur Verfügung stehen, sollen zunächst diese Förderungsangebote in Anspruch genommen werden. Im Fall einer gänzlichen Ablehnung der Zuschuss-Förderung seitens des Bundes ist eine Förderung aus dem Wachstumsprogramm möglich, soferne die Förderungskriterien erfüllt sind. Nähere
Informationen zu der gegenständlichen Förderungsaktion entnehmen Sie bitte der
Richtlinie „Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe“. Alternative Förderungsinstrumente:Landesförderungen: Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe Lebensmittel-Nahversorgungsförderungsaktion Betriebsneugründungs-/Übernahmeförderungsaktion
Bundesförderungen: Tourismusförderungen der Österreichischen Hotel und Tourismusbank GmbH (ÖHT) Austria Wirtschaftsservice AWS KPC - Kommunalkredit PublicConsulting (Umweltförderungen)
Ergänzende Förderung der Stadt Salzburg: Kleingewerbeförderung der Stadt Salzburg
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