Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm
Inhalt
Was wird gefördert?
|
Die Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit sowie die Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.
|
Warum wird gefördert?
|
Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs
|
Wer wird gefördert?
|
- Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
- Jahresumsatz mit Lebensmitteln max. 5 Mio. Euro
- Verkaufsfläche max. 600 m² (reine Lebensmittel-Verkaufsfläche)
- Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
- höchstens 10 Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erüllt wird, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
|
Wie wird gefördert?
|
- Investitionsförderung:
a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 200.000,-) oder b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto EUR 50.000,- Mindesterfordernis: € 5.000,- förderbare Kosten
- Betriebsmittelförderung:
Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 90.000,-)
- Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
- Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-) b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-) c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9 % p.a.
|
Wann wird gefördert?
|
Laufzeit des Förderungsprogramms bis 31.12.2025
|
Weiteres
|
Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:
|