Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm


Was wird gefördert?

Die Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit sowie die Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.

Warum wird gefördert? Sicherung  und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs
Wer wird gefördert?
  • Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
  • Jahresumsatz mit Lebensmitteln max. 5 Mio. Euro
  • Verkaufsfläche max. 600 m² (reine Lebensmittel-Verkaufsfläche)
  • Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
  • höchstens 10 Betriebsstätten
  • wirtschaftliche Eigenständigkeit
  • Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erüllt wird, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
Wie wird gefördert?
  • Investitionsförderung:
    a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 200.000,-) oder
    b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto EUR 50.000,-
    Mindesterfordernis: € 5.000,- förderbare Kosten
  • Betriebsmittelförderung:
    Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 90.000,-)
  • Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
  • Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
    a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-)
    b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-)
    c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9 % p.a.
Wann wird gefördert? Laufzeit des Förderungsprogramms bis 31.12.2025
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente: