Betriebsneugründung, Betriebsübernahme
Förderungsaktion für Jungunternehmen
Seit 1.5.2023 gilt eine neue Förderungs-Richtlinie.
Inhalt
Was wird gefördert?
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Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Wer wird gefördert?
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- Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
- erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
- Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
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Wie wird gefördert?
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Direktzuschuss von 10 % für
- Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
- Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen) sowie Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten),
- Betriebsmittelaufwendungen.
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Weiteres
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Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung bzw. Übernahme einzureichen.
Laufzeit der Förderungsaktion: 31.12.2023 Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente
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