Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Förderungsaktion für Jungunternehmen

Seit 1.5.2023 gilt eine neue Förderungs-Richtlinie.


Was wird gefördert?

Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer wird gefördert?
  • Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Wie wird gefördert?

Direktzuschuss von 10 % für

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen) sowie Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten),
  • Betriebsmittelaufwendungen.
Weiteres

Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung bzw. Übernahme einzureichen.

Laufzeit der Förderungsaktion: 31.12.2023

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente