Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umwelt service salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen (wie z.B. Zivilingenieure,
Statiker, Energieberater mit Ausbildung der Module A und F) durchgeführt wird.
Außerdem hat vor Beantragung der Förderung eine technische Anlagenplanung durch ein zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen befugtes Unternehmen zu erfolgen. Diese Anlagenplanung ist online mithilfe des auf der Internetseite https://www.energieaktiv.at/login bereit gestellten Programms "Photovoltaik-Anlagenplaner für Betriebe" (Fördermanager) durchzuführen.
Zu beachten ist, dass für die Errichtung und den
Betrieb betrieblicher Photovoltaik-Anlagen Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten
bestehen (insbesondere nach dem Salzburger Baupolizeigesetz und der
Gewerbeordnung). Nähere
Informationen können bei der für den Vollzug des jeweiligen Gesetzes
zuständigen Behörde bezogen werden. Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung bei der Förderungsstelle, Abteilung für Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung, einzureichen.
Die Förderungsaktion wird
mit Ausschöpfung des Budgets, spätestens aber mit 31.12.2022 beendet.
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