Salzburger Landeskulturbeirat

Der Landeskulturbeirat berät die Landesregierung in zentralen Fragen der Kulturpolitik. Die rechtliche Grundlage bildet das Salzburger Kulturförderungsgesetz. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre und die Tätigkeit ist weitgehend ehrenamtlich.

 Landeskulturbeirat Funktionsperiode 2021 bis 2025

Landeskulturbeirat

Zu Gast im Landeskulturbeirat:
Waltraud Langer, Direktorin von ORF Salzburg

Im Rahmen ihres Besuchs im Landeskulturbeirat diskutierte Waltraud Langer, Landesdirektorin des ORF Salzburg, gemeinsam mit ORF-Redakteurin Nicole Brunner und Vertreter:innen des LKB über die Kulturberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stand für Fragen aus der Kulturszene zur Verfügung.

Innerhalb des ORF sieht sich das Salzburger Landesstudio als das Kulturlandesstudio in Österreich, das eine große Anzahl von Beiträgen für „Salzburg heute“, Radio Salzburg, Ö1 und ZiB über die unterschiedlichsten Genres von Kunst und Kultur produziert.
Unter anderem kamen bei dem Treffen die unterschiedlichen Möglichkeiten von Vorankündigungen von Kulturveranstaltungen und Hinweise zur gelingenden Bewerbung zur Sprache, besonders im Rahmen des Veranstaltungskalenders unmittelbar vor „Salzburg Heute”, also zur besten Sendezeit. An die Redaktion können Kulturveranstalter:innen Videomaterial zu künstlerischenInhalten schicken, idealerweise circa 14 Tage vor dem gewünschten Ausstrahlungstermin an veranstaltungen.salzburg@orf.at.

Weitere Themen waren die vom Landesstudio produzierten und österreichweit ausgestrahlten Dokumentationen zu besonderen Themen der Kulturlandschaft Salzburgs (z.B. moderne Architektur im Land Salzburg, 50 Jahre Rauriser Literaturtage, 40 Jahre Goldegger Dialoge). Immer wieder sei es für Kulturveranstalter:innen von Interesse, mit Archivmaterial des ORF zu arbeiten, so der Hinweis aus dem LKB-Plenum: Die Nutzung von Material aus dem ORF-Archiv ist grundsätzlich möglich, allerdings kostenpflichtig.


Mission Statement

Kunst und Kultur setzen Impulse in unserer Gesellschaft und wirken auf unser Zusammenleben. Gleichzeitig finden globale Umwälzungen und Krisen Resonanz im regionalen kulturellen Leben und stellen es vor große Herausforderungen. Für die Kulturpolitik des Landes Salzburg bedeutet das, sich mit den sich ändernden Verhältnissen auseinanderzusetzen sowie ihre strategischen Ziele und die daraus abgeleitete Förderpolitik laufend damit in Einklang zu bringen. Für ein zeitgemäßes Kulturleben braucht es vielerlei: neue ästhetische Ausdrucksformen sowie die Überprüfung etablierter Genres, die Stärkung von Partizipation, Inklusion und Diversität, innovative Wege in der Kulturvermittlung sowie adäquate Rahmenbedingungen für Kulturtätige. Damit dies gelingen kann, bedarf es eines Dialogs auf Augenhöhe zwischen allen am Kulturleben aktiv Beteiligten: Kulturtätiger, Künstler:innen, politischer Entscheidungsträger:innen, Kulturinstitutionen und -organisationen und Kulturverwaltung. Diesen Dialog zu fördern, ist unser Anspruch als Landeskulturbeirat.

Aufgaben

1. Alle Mitglieder des Landeskulturbeirates sind zur Wahrnehmung der Belange aller kulturellen Bereiche berufen.

2. Der Landeskulturbeirat ist insbesondere zu folgenden Fragen zu hören und kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:

  • im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu Entwürfen von Landesgesetzen oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen;
  • zu Verträgen über die Zusammenarbeit in kulturellen Belangen mit dem Bund, anderen Bundesländern und Gemeinden im Land Salzburg;
  • zu Verträgen über kulturelle Belange mit anderen Staaten oder Teilstaaten;
  • vor Erlassung oder Änderung von Förderrichtlinien;
  • zu kulturellen Großvorhaben des Landes, wie Kulturbauten, Veranstaltungen, einmalige Großförderungen und außerordentliche Investitionsprojekte und;
  • über Ersuchen der Landesregierung auch zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten.


3. Im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit kommen dem Landeskulturbeirat die folgenden weiteren Aufgaben zu:

  • die Ausübung des Vorschlagsrechts für Juryzusammensetzungen;
  • die Formulierung von konkreten Zielen und Vorschlägen zur Kulturförderung und Kulturpolitik;
  • die Erstellung von Konzepten zu wichtigen kulturpolitischen Themen und zur Verwirklichung kultureller Großprojekte;
  • über Ersuchen die Formulierung von Ausschreibungskriterien für Leitungsstellen des öffentlichen Dienstes im Kunst- und Kulturbereich;
  • die Zurverfügungstellung von Information aus dem Kunst- und Kulturleben;
  • die Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Kunstbericht des Landes und
  • die Erstellung eines Tätigkeitsberichtes des Landeskulturbeirates zum Ende der Wahlperiode.


4. Der Landeskulturbeirat kann darüber hinaus alle Angelegenheiten des Kunst- und Kulturlebens im Land Salzburg von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen.


Mitglieder

Funktionsperiode 2021 bis 2025

Gewählte Mitglieder:

  • Architektur: Roman Höllbacher
  • Bildende Kunst: Elisabeth Schmirl
  • Darstellende Kunst: Christa Hassfurther
  • Film: Martin Hasenöhrl
  • Literatur: Magdalena Stieb
  • Kulturzentren und Initiativen: Andrea Folie
  • Medien und Medienkunst: Karl Zechenter
  • Musik: Martin Loecker
  • Volkskultur: Hieronymus Bitschnau
  • Freie Liste: Romy Hofmann
Die drei weiteren stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten:
  • Tomas Friedmann
  • Josef Kirchner
  • Karolina Radenkovic
Folgende sieben Mitglieder wurden von der Salzburger Landesregierung laut
Geschäftsordnung des Landeskulturbeirats berufen:
  • Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor Salzburger Festspiele
  • Harald Mach, Kaufmännische Assistenz Mozarteum Orchester Salzburg
  • Carl Philip von Maldeghem, Intendant Salzburger Landestheater
  • Harald Krejči, Direktor Museum der Moderne Salzburg
  • Martin Hochleitner, Direktor Salzburg Museum
  • Robert Pienz, Intendant Schauspielhaus Salzburg
  • Johannes Schwaninger, Kulturmanager Zell am See
Die Tätigkeitsperiode des Landeskulturbeirats beträgt vier Jahre. Sie begann mit der
konstituierenden Sitzung am 4. Oktober 2021.