EU-Schulprojekte

Unterstützung von schulischen Europa-Projekten mit Exkursionen

Was wird gefördert?
Mit dieser Förderung wird ein Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten von europabezogenen Projekten gewährt, die Exkursionen auch zum Sitz der Institutionen der Europäischen Union in Brüssel, Luxemburg bzw. Straßburg beinhalten. Diese Exkursionen müssen im Rahmen des schulischen Unterrichts in Form eines Projektes und eingebettet in ein pädagogisches Konzept der Europainformation durchgeführt werden.

Warum wird gefördert?
Unterstützung der vertieften Auseinandersetzung mit der europäischen Integration im Unterricht.

Wer wird gefördert?
Um eine Förderung können Salzburger Schulen im Zuständigkeitsbereich des Landesschulrates für Salzburg für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ab der zehnten Schulstufe von berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren Schulen, berufsbildenden höheren Schulen und allgemein bildenden höheren Schulen ansuchen.

Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt einen vom Europaressort jeweils festzulegenden Prozentsatz der Gesamtkosten des Projektes oder einen Fixbetrag. Sie hängt vom Gesamtkonzept inklusive der inhaltlichen Vor- und Nachbereitung in der Schule sowie von den verfügbaren Landesmitteln ab.Für die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung). Werden zusätzlich noch besondere Maßnahmen durchgeführt, kann ein Erhöhungsbetrag gewährt werden.

Wo wird gefördert?
Die Geschäftsstelle für die Einreichung und Bearbeitung der Förderungsansuchen ist das EU-Verbindungsbüro Brüssel, Rue Frédéric Pelletier 107, 1030 Brüssel, Belgien, E-Mail: bruessel@salzburg.gv.at. Für Ansuchen um Gewährung einer Unterstützung ist das von der Förderungsstelle zur Verfügung gestellte Antragsformular in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.

Wann wird gefördert?
Die Prüfung der Ansuchen sowie die Entscheidung über die Gewährung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Ansuchens samt den erforderlichen Beilagen.Nach einer Entscheidung über das Ansuchen wird die Förderungswerberin/der Förderungswerber schriftlich informiert.

Verwendungsnachweis und Förderungsauszahlung
Nach Durchführung der Exkursion bzw. Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Originalbelegen in Höhe der gewährten Förderung inkl. Projektbericht vorzulegen. Die Originalbelege werden nach erfolgter Prüfung umgehend retourniert.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Übermittlung und Prüfung der Verwendungsnachweise und Abschlussberichte.
Das Salzburger Verbindungsbüro zur Europäischen Union in Brüssel wird bei der Organisation von Vorträgen in Brüssel behilflich sein. Diese Vorträge können auch in englischer und französischer Sprache gehalten werden.

So stellen Sie Ihren Antrag
Förderungsrichtlinien und Formular für den Förderantrag sowie der Verwendungsnachweis können unter den Downloads heruntergeladen werden. Der Förderantrag ist ausgefüllt und von der Schulleitung abgestempelt im Landes-Europabüro einzureichen.

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