Hinweise zum Datenschutz

Förderantrag  für schulische Europaprojekte mit Exkursionen

​direkte Erhebung (beim Betroffenen)

VerantwortlicherAmt der Salzburger Landesregierung
VerarbeitungszweckeSpeicherung und Weiterleitung des eingescannten Formulars an den Landeshauptmann, der über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Nach Zustimmung durch den Landeshauptmann wird das Formular in eingescannter Form der Buchhaltung zu Auszahlungszwecken übermittelt.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg sowie die Sonderrichtlinien des Ressorts für die Förderung von schulischen Europaprojekten mit Exkursionen.

Freiwilligkeit beim Ansuchen um eine Förderung gegeben bzw. zur Erfüllung der potentiellen Gewährung einer Förderung notwendig.

Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines DrittenDie Datenverarbeitung erfolgt im Interesse der ansuchenden Salzburger Schule.
ggf Empfänger, Empfängerkreise der DatenEmpfängerkreis ist amtsintern: Landeshauptmann, Buchhaltung
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermittelnNein.
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer

unbegrenzt

Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?

Da die Schule um eine Förderung ansucht, stellt sie ihre Daten freiwillig zur Verfügung. Allenfalls ist auch die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung des Förderansuchens notwendig.

Die Schule erklärt in dem Formular außerdem ausdrücklich:

„Weiters erklären sich der Förderungswerber/die Förderungswerberin im Sinne des § 8 des Datenschutzgesetzes

2000, BGBl I Nr. 165/1999 in der jeweils geltenden Fassung, einverstanden, dass sein/ihr Name und

seine/ihre Anschrift sowie der Verwendungszweck und die Höhe des Förderungsbeitrages im Subventionsbericht

des Amtes der Salzburger Landesregierung veröffentlicht werden.

Über Wunsch des Landes ist in geeigneter Form auf die gewährte Förderung hinzuweisen."

Bestehen einer automatisierten EntscheidungsfindungNein. Die Anträge auf Förderung werden individuell bearbeitet und entschieden.