direkte Erhebung (beim Betroffenen)
Amt der Salzburger Landesregierung
Speicherung und Weiterleitung des eingescannten Formulars an den Landeshauptmann, der über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Nach Zustimmung durch den Landeshauptmann wird das Formular in eingescannter Form der Buchhaltung zu Auszahlungszwecken übermittelt.
Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg sowie die Sonderrichtlinien des Ressorts für die Förderung von schulischen Europaprojekten mit Exkursionen.
Freiwilligkeit beim Ansuchen um eine Förderung gegeben bzw. zur Erfüllung der potentiellen Gewährung einer Förderung notwendig.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Interesse der ansuchenden Salzburger Schule.
Empfängerkreis ist amtsintern: Landeshauptmann, Buchhaltung
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
unbegrenzt
Da die Schule um eine Förderung ansucht, stellt sie ihre Daten freiwillig zur Verfügung. Allenfalls ist auch die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung des Förderansuchens notwendig. Die Schule erklärt in dem Formular außerdem ausdrücklich:
„Weiters erklären sich der Förderungswerber/die Förderungswerberin im Sinne des § 8 des Datenschutzgesetzes
2000, BGBl I Nr. 165/1999 in der jeweils geltenden Fassung, einverstanden, dass sein/ihr Name und
seine/ihre Anschrift sowie der Verwendungszweck und die Höhe des Förderungsbeitrages im Subventionsbericht
des Amtes der Salzburger Landesregierung veröffentlicht werden.
Über Wunsch des Landes ist in geeigneter Form auf die gewährte Förderung hinzuweisen."
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung. Die Anträge auf Förderung werden individuell bearbeitet und entschieden.