Wir weisen darauf hin, dass für energetische Maßnahmen nach S.WFG 2025 aus budgetären Gründen weiterhin keine Registrierung und Beantragung möglich ist.
Die budgetäre Lage wird laufend geprüft. Sobald eine Öffnung möglich ist, informieren wir Sie darüber hier auf unserer Homepage.
Der Online-Förderassistent ist für folgende Sanierungsmaßnahmen seit 1.2.2025 geöffnet:
1. Für Anträge zu
• Alten- und behindertengerechter Ausstattung des Sanitärbereichs
• Bedarfsorientierter behindertengerechter Ausstattung
• Personenaufzügen
Beachten Sie: Für Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorhergehende Registrierung umgesetzt werden, kann keine Förderung gewährt werden.
2. Für Anträge nach dem S.WFG 2015 sofern
a) die Auftragsvergabe VOR dem 22.8.2024 erfolgte oder
b) der Planungsenergieausweis VOR dem 22.8.2024 in die Energieausweisdatenbank des Landes (Zeus) hochgeladen wurde.
Beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.6.2025 gestellt werden müssen!
Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis 30.6.2025 gestellt werden.
Online-Terminvereinbarung