| | Die Veranstalterinnen und Veranstalter achten bei der Planung und Durchführung der Events auf eine klimaverträgliche An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher sowie der Teilnehmenden. Das heißt, der Veranstaltungsort soll vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Falls dies nicht möglich ist, sollen umweltfreundliche Alternativen wie Shuttledienste, Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbörsen angeboten oder zumindest beworben werden.
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| | - Die Veranstalterinnen und Veranstalter verwenden bei der Veranstaltung überwiegend saisonale und regionale Lebensmittel sowie regionale Getränke. Vorzugsweise sollen biologisch produzierte Produkte verwendet werden. (Ausnahme: Länderspezifische kulinarische Veranstaltungen)
- Nicht regionale Lebensmittel wie Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade werden aus fairem Handel bezogen.
- Mindestens ein vegetarisches oder veganes Hauptgericht wird bei der Veranstaltung angeboten.
- Verwendete Fische und Meeresfrüchte stammen aus regionaler oder biologischer Aquakultur oder aus Wildfang mit MSC-Gütesiegel.
- Keine Verwendung von aus Sicht des Tier- und Artenschutzes bedenklicher Lebensmittel.
- Keine Förderung von übermäßigem Alkoholkonsum (zum Beispiel Happy Hour).
- Leitungswasser wird nach Verfügbarkeit angeboten und entsprechend kommuniziert.
Regionalität: Die Hauptproduktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung) liegt innerhalb einer Distanz von rund 150 Kilometern (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Die Herkunft muss nachgewiesen werden.
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| | Für den Getränkeausschank an die Gäste und Teilnehmenden werden ausschließlich Porzellantassen, Gläser oder Mehrwegkunststoffbecher verwendet. Für die Ausgabe von Speisen wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet. In Ausnahmefällen (sicherheitspolizeiliche Bestimmungen, Verfügbarkeit) können Einweggeschirr und -besteck aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
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| | Getränke werden ausschließlich in Mehrweggebinden (Fässer, Container, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) eingekauft, sofern die jeweilige Getränkeart auf dem Markt in ausreichender Vielfalt verfügbar ist.
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| | Es werden Großgebinde an Stelle von Portionspackungen (zum Beispiel für Ketchup und Senf) verwendet. Diese müssen auf Grund der gesetzlichen Vorgaben der Kontrolle der Ausgabestelle unmittelbar unterliegen, das heißt, zum Beispiel in Sicht- und Reichweite der Ausgabestelle aufgestellt werden.
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| | Bei der Veranstaltung sind im Gäste- und im Gastronomiebereich (Küche, Schank, Bar, Service, Back Stage) die anfallenden Abfälle unter Berücksichtigung des regionalen Abfalltrennsystems getrennt zu sammeln. Entsprechend gekennzeichnete Behältnisse sind nach Art und Menge zum Beispiel für Restmüll, Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Altspeisefett und -öl sowie Biomüll zur Verfügung zu stellen.
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| | Die Dekoration wird wiederverwendet oder ist aus umweltfreundlichen oder natürlichen Materialien oder stammt von einem sozialökonomischen Betrieb. Wenn Giveaways angeboten werden, werden diese nur unverpackt ausgegeben und entweder aus umweltfreundlichen oder natürlichen Materialien oder stammen von einer gemeinnützigen Einrichtung, die durch den Erwerb gefördert wird.
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| | - Es werden nach Möglichkeit Strom und Energie aus erneuerbaren Quellen oder Eigenversorgung (zum Beispiel Photovoltaik) und wassersparende Sanitäreinrichtungen (zum Beispiel Spülstopptaste) verwendet.
- Bei der Beschaffung von Reinigungsmittel und Sanitärzusatz wird auf eine entsprechende Umweltzertifizierung (zum Beispiel Ecolabel, Umweltzeichen) der Produkte geachtet.
- Sämtliche veranstaltungsrelevante Druckwerke (beispielsweise Einladungen, Dokumentationen, Poster) sind nach dem Prinzip des minimalen Ressourcenaufwands angefertigt: zum Beispiel doppelseitige Kopien, Ersatz durch elektronische Datenträger, E-Mail-Services, Internet, Apps, Mobile Ticketing.
- Auf Special Effects, die Abfall erzeugen (zum Beispiel Pyrotechnik, Konfetti, Deko-Schnee, Schaum), und auf die Verwendung von intensiver Außenbeleuchtung oder Skybeamern wird verzichtet.
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| | Auf eine barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung ist zu achten. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel barrierefreie Parkplätze, Toiletten und kostenloser Eintritt für notwendige Begleitpersonen.
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| | Um auch den Besucherinnen und Besuchern aktiv zu zeigen, dass Sie Ihre Veranstaltung als Green Event Salzburg veranstalten, bewerben Sie diese mit unserem Logo auf Ihren Drucksorten, Ihrer Homepage oder anderen Medien. Weiters haben Sie die Möglichkeit, unsere Werbemittel (Beachflags, Banner oder Roll-Ups) auszuborgen, um diese auf dem Veranstaltungsgelände zu verwenden. Bitte reservieren Sie diese rechtzeitig, die Anzahl ist begrenzt.
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| | Veranstaltungen, deren Zweck dem Ansehen des Landes und insbesondere den Zielen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 mittelbar oder unmittelbar abträglich sein könnten, sind von einer Teilnahme am Programm Green Event Salzburg ausgeschlossen.
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