Was wird gefördert? | 1. Investitionen in der Binnenfischerei
2. Innovation in der Aquakultur
3. Produktive Investitionen in der Aquakultur
4. Humankapital und sozialer Dialog
5. Vermarktungsmaßnahmen
6. Verarbeitung von Fischerei - und Aquakulturerzeugnissen
7. Datenerhebung
Genauere Informationen zu den Förderungsgegenständen entnehmen Sie bitte der Sonderrichtlinie EMFF. | ||||||||||||||||
Warum wird gefördert? | Wichtigsten Ziele sind
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Wer wird gefördert? | Als Förderungswerber kommen in Betracht:
Der Förderungswerber muss eine ausrechende berufliche Qualifikation aufweisen (geeignete Fischereiausbildung, angemessene Berufserfahrung). | ||||||||||||||||
Wie wird gefördert? | Die Förderung wird gewährt als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Investitionen, Sach- oder Personalkosten.
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Wo wird gefördert? | Einreich- und Bewilligungsstelle (BST): E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at Anträge betreffend die "Datenerhebung" sowie die "Überwachung und Durchsetzung" sind direkt beim BMLRT einzureichen! | ||||||||||||||||
Wann wird gefördert? | Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen. Die Abgabe und Entgegennahme eines Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Eingangsdatum des Förderantrages gilt als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten. Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligungsstelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung. Über weitere notwendige projektspezifische Beilagen, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind, informiert Sie die Bewilligungsstelle. Auswahlverfahren: Förderungsanträge können laufend bei oben genannter Einreichstelle eingebracht werden. Die bei der Bewilligungsstelle eingereichten Förderanträge werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Ordnungsgemäß eingereichte und den Zugangsvoraussetzungen entsprechende Anträge werden einem Auswahlverfahren (anhand bundesweit einheitlicher Auswahlkriterien) unterzogen. Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabensspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können. Bekanntmachung Stichtag: Jene Förderungsanträge, die bis zu dem nachstehend angegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle eingelangt sind, können beim anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Das Amt der Salzburger Landesregierung gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den 9. März 2020 bekannt. Es wird voraussichtlich kein weiterer Stichtag veröffentlicht. Hinweis: Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist. Die Bewilligungsstelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist. Für den Auswahldurchgang können jedoch nur jene Förderungsanträge berücksichtigt werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenden Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt. Die Vorhaben werden sodann durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Fördervoraussetzung:
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Weiteres | Auswahlverfahren und -kriterien (pdf, 17 KB) Sonderrichtlinie (pdf, 196 KB) Programm EMFF 14-20 (pdf, 321 KB) Broschüre EMFF 14-20 (pdf, 1.211 KB) | ||||||||||||||||
Downloads | Antragsformular (xlsx, 374 KB) Verpflichtungserklärung (pdf, 89 KB) Ergänzende Verpflichtung zu Pkt. 1.6.6.2 der SRL (pdf, 446 KB) Formblatt zur Kostenplausibilisierung mit Angeboten (xlsx, 59 KB) Erforderliche Unterlagen (doc, 95 KB) Belegaufstellung (xlsm, 143 KB) |