(Stand 5/25)
Fakten zu überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr
Die Strafen für extremes Rasen wurden auf Bundesebene verschärft (Strafrahmen erhöht, Mindestentzugsdauer des Führerscheins verdoppelt etc.). Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Konkret richtet sich das beschlossene Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Damit folgt Österreich dem Beispiel von anderen europäischen Ländern und ermöglicht rücksichtlose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen.
Der Führerschein wird von der Polizei ab einer Überschreitung von mehr als 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (außerhalb des Ortsgebiets) sofort abgenommen und zusätzlich wird eine Geldstrafe verhängt. Im Wiederholungsfall wird außerdem eine Nachschulung angeordnet. Probeführerscheinbesitzer müssen bereits ab einer Überschreitung von 20 km/h (Ortsgebiet) bzw. 40 km/h (außerhalb des Ortsgebiets) eine Nachschulung absolvieren, die Probezeit wird in diesem Fall um ein Jahr verlängert. Die Strafen für Schnellfahren/Rasen sind abhängig von der Geschwindigkeitsübertretung.