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Tipps, Fakten, Statistiken

„Salzburg, owa vom Gas!“

(Stand 5/25)

Das Land Salzburg setzt Maßnahmen, um Salzburgs Straßen noch sicherer zu machen. Besonders wichtig dabei ist es, alle einzubeziehen: Kinder und Erwachsene, Radfahrerinnen und Radfahrer, Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker und auch alle, die zu Fuß unterwegs sind.

Fakten zu überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr

  • Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle. Drei von zehn tödlichen Unfällen passieren aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit.
  • Ein Großteil der Verkehrstoten und der Unfallverursacher sind junge männliche Lenker.
  • Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Landstraßen (zirka 60 Prozent), gefolgt von Ortsgebieten (zirka 30 Prozent) und Autobahnen (zirka zehn Prozent).
  • Je höher die Geschwindigkeit, umso schwerer sind auch die Unfälle.
  • Wenn das Durchschnittstempo nur etwas verringert wird, gehen Unfälle glimpflicher aus. Das bedeutet weniger Tote und weniger Schwerverletzte.

Maßnahmen gegen Rasen und verschärfte Strafen: Fahrzeugbeschlagnahme möglich

Die Strafen für extremes Rasen wurden auf Bundesebene verschärft (Strafrahmen erhöht, Mindestentzugsdauer des Führerscheins verdoppelt etc.). Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Konkret richtet sich das beschlossene Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Damit folgt Österreich dem Beispiel von anderen europäischen Ländern und ermöglicht rücksichtlose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen.

Führerscheinentzug

Der Führerschein wird von der Polizei ab einer Überschreitung von mehr als 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (außerhalb des Ortsgebiets) sofort abgenommen und zusätzlich wird eine Geldstrafe verhängt. Im Wiederholungsfall wird außerdem eine Nachschulung angeordnet. Probeführerscheinbesitzer müssen bereits ab einer Überschreitung von 20 km/h (Ortsgebiet) bzw. 40 km/h (außerhalb des Ortsgebiets) eine Nachschulung absolvieren, die Probezeit wird in diesem Fall um ein Jahr verlängert. Die Strafen für Schnellfahren/Rasen sind abhängig von der Geschwindigkeitsübertretung.