Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (EMFF)

Was wird gefördert?

1. Investitionen in der Binnenfischerei

  • Erneuerungen an Booten zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen an Bord, Neubau und Modernisierung von Einrichtungen, Bootshäusern, Bruthäusern, Fanggeräte, Diversifizierung der Produktion bzw. Direktvermarktung
  • Mindestinvestition: 4.000,00 € pro Antrag

2. Innovation in der Aquakultur

  • Vorhaben, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Stelle und einem Fischerei- oder Aquakulturbetrieb durchgeführt werden und die Entwicklung neuer oder verbesserter Verfahren und Methoden, Geräte sowie Systeme der Verwaltung oder Organisation zum Inhalt haben. Beispielhaft erwähnt: die Verbesserung von Befruchtungs- und Aufzuchtmethoden, die Entwicklung von Fischzuchtgeräten, die Aufzucht neuer Arten, die Verwertung von Schlachtabfällen...

3. Produktive Investitionen in der Aquakultur

  • Produktverbesserung, Diversifizierung, Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen, Teichen, Hälteranlagen, Fließkanälen und Beckenanlagen, Reinigungsanlagen, spezielle technische Ausrüstung wie Sortiermaschinen, Belüfter, Transportfahrzeuge, Fischförderschnecken, Pumpen; Verbesserung der Haltungs- und Gesundheitsbedingungen inkl. Schutz vor Prädatoren, Verbesserung der Ressourcennutzung, Ökostromanlagen, Verbesserung der Produktivität, Anpassung der Verkaufseinrichtungen an die Hygienestandards und Produktvielfalt,...
  • Mindestinvestition: 10.000,00 € pro Antrag
  • Die Obergrenze der förderbaren Kosten beträgt 1.400.000,00 € pro Betrieb und Förderzeitraum. Der Zuschlag zum Fördersatz in Höhe von 10% zu den anrechenbaren Investitionskosten wird bei einzelnen Fördergegenständen nur bei Steigerung der bisherigen Produktion (Zeitpunkt der Antragstellung) um mind. 20% sowie mind. 2t bei Salmoniden oder mind. 1t bei Cypriniden innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vorhabens überwiesen. Eine Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst sowie Vorlage eines Betriebskonzepts vorausgesetzt.

4. Humankapital und sozialer Dialog

  • Im Bereich der Bildung soll eine Vernetzungsstelle zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Personen, die in Ausbildung, Weiterbildung und Forschung tätig sind, geschaffen werden. z.B. Bildungsprojekte im Bereich Fischgesundheit, Beratungskonzepte, Weiterbildungskonzepte.

5. Vermarktungsmaßnahmen

  • Maßnahmen zur Information des Verbrauchers betreffend heimischer/regionaler, biologischer/ökologischer Aquakultur oder zur Nachhaltigkeit in der heimischen/regionalen Aquakultur und Binnenfischerei.

6. Verarbeitung von Fischerei - und Aquakulturerzeugnissen

  • Modernisierung bestehender Verarbeitungseinrichtungen, Schlacht-, Filetier-, Entgrätungsmaschinen, Räuchereinrichtungen, innovative Verpackungstechniken, Verbesserung der Hygienebedingungen, Weiterentwicklung der Produktvielfalt.
  • Mindestinvestition: 10.000,00 € pro Antrag
  • Obergrenze der förderbaren Kosten beträgt 2.000.000,00 € pro Betrieb und Förderzeitraum

7. Datenerhebung

  • Erhebung von Datensätzen und zentrale Aufbereitung, um diese über eine Datenplattform zur Verfügung zu stellen.



8. Überwachung und Durchsetzung

  • Entwicklung und Umsetzung neuer Analysemethoden zur zuverlässigen Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Sußwasserfischen, um die Abgrenzung der heimischen Erzeugung von Importprodukten zu ermöglichen

Genauere Informationen zu den Förderungsgegenständen entnehmen Sie bitte der Sonderrichtlinie EMFF.

Warum wird gefördert?

Wichtigsten Ziele sind

  • Steigerung der inländischen Produktion,
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen,
  • Verbesserung der Rentabilität der Unternehmen und der Produktionsbedingungen der Unternehmer,
  • Sicherung und Ausbau eines ausreichend hohen Beschäftigungsniveaus,
  • Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur,
  • Verbesserung der Versorgungslage mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur,
  • Verbesserung der Haltungs- und Hygienebedingungen,
  • Verringerung der Umweltbelastung und Verbesserung der Wasserqualität,
  • Anpassung der Kapazitäten an den Markt durch eine höhere Diversität von Produkten,
  • Vernetzung der Akteure und Aktivitäten im Bildungs- und Vermarktungsbereich,
  • Erhebung von Daten im Fischereisektor,
  • Vermehrte Information der Verbraucher über die Vorteile einer biologischen oder regionalen Erzeugung.
Wer wird gefördert?

Als Förderungswerber kommen in Betracht:

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen (Beteiligung von Gebietskörperschaften <25 %),
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (Beteiligung von Gebietskörperschaften <25 %), sowie
  • deren Zusammenschlüsse (Beteiligung von Gebietskörperschaften <25 %),


mit Niederlassung in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, -verarbeitung oder - vermarktung im Inland tätig sind.

Der Förderungswerber muss eine ausrechende berufliche Qualifikation aufweisen (geeignete Fischereiausbildung, angemessene Berufserfahrung).

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird gewährt als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Investitionen, Sach- oder Personalkosten.

Ausmaß der Förderung:

Förderungsgegenstand

Förderintensität

Investitionen in der Binnenfischerei

30%

Innovation in der Aquakultur

50%

Produktive Investitionen in der Aquakultur

40%/ 50%

Förderung von Humankapital und sozialem Dialog

50%

Vermarktungsmaßnahmen

50%

Verarbeitung von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen

35%

Begleitende Datenerhebung

100%

Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle (BST):
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2368
Fax: 0662/8042- 762368

Anträge betreffend die "Datenerhebung" sowie die "Überwachung und Durchsetzung" sind direkt beim BMLRT einzureichen!

Wann wird gefördert?

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen.

Die Abgabe und Entgegennahme eines Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Das Eingangsdatum des Förderantrages gilt als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten.  Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligungsstelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.

Über weitere notwendige projektspezifische Beilagen, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind, informiert Sie die Bewilligungsstelle.

Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Auswahlverfahren:

Förderungsanträge können laufend bei oben genannter Einreichstelle eingebracht werden. Die bei der Bewilligungsstelle eingereichten Förderanträge werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Ordnungsgemäß eingereichte und den Zugangsvoraussetzungen entsprechende Anträge werden einem Auswahlverfahren (anhand bundesweit einheitlicher Auswahlkriterien) unterzogen.

Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabensspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können.

Bekanntmachung Stichtag:

Jene Förderungsanträge, die bis zu dem nachstehend angegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle eingelangt sind, können beim anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Das Amt der Salzburger Landesregierung gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den

9. März 2020

bekannt.

Es wird voraussichtlich kein weiterer Stichtag veröffentlicht.

Hinweis:

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligungsstelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

Für den Auswahldurchgang können jedoch nur jene Förderungsanträge berücksichtigt werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenden Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Vorhaben werden sodann durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Fördervoraussetzung:

  • Grundsätzlich müssen Förderwerber eine für die Durchführung des Vorhabens ausreichende berufliche Qualifikation aufweisen:
    • Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren oder
    • Geeignete Fischereiausbildung (die den Vorgaben des Bundesamtes für Wasserwirtschaft für die jeweiligen Lehrpläne entspricht und vom Begleitausschuss für Fischerei und Aquakultur genehmigt wurde) oder
    • Facharbeiterausbildung in der Fischerei oder
    • Meisterausbildung in der Fischerei
  • Bei Förderung von Humankapital und sozialem Dialog sind erforderliche fachliche und administrative Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Bei Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ist neben der beruflichen Qualifikation bei gewerblichen Verarbeitungsbetrieben die nach der Gewerbeordnung erforderliche Qualifikation vorausgesetzt.
  • Die Informations- und Publizitätsvorschriften des BMLRT sind einzuhalten!
Weiteres

Auswahlverfahren und -kriterien (pdf, 17 KB)
Sonderrichtlinie (pdf, 196 KB)
Programm EMFF 14-20 (pdf, 321 KB)
Broschüre EMFF 14-20 (pdf, 1.211 KB)   

Downloads

Antragsformular (xlsx, 374 KB)
Verpflichtungserklärung (pdf, 89 KB)
Ergänzende Verpflichtung zu Pkt. 1.6.6.2 der SRL (pdf, 446 KB)
Formblatt zur Kostenplausibilisierung mit Angeboten (xlsx, 59 KB)
Erforderliche Unterlagen (doc, 95 KB)
Belegaufstellung (xlsm, 143 KB)