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Förderungen und Formulare

Rechtliche Grundlagen aller Förderungen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen des Bundes, die Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung in Salzburg und das Salzburger Kulturförderungsgesetz. In einigen Sparten gibt es ergänzende Förderrichtlinien.

Referat Kunst und Kultur

Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Unterlagen verpflichtend:

  • Formular Förderansuchen
  • Formular Kalkulationsvorlage/Verwendungsnachweis: verpflichtend bei Jahresförderungen ab einer Förderhöhe von 5.000 Euro und bei Projektförderungen bei Bedarf. Diese Vorlage ist sowohl bei der Antragstellung als auch beim Verwendungsnachweis zu verwenden.

Jahresförderungen müssen bis 30. Juni des jeweiligen Jahres im Amt einlangen. 

Jahres- oder ProjektförderungDownloadOnlineDatenschutz
​Formular Förderansuchen
 
elektronischer Antrag
 
elektronischer Antragelektronischer Antrag

Verpflichtende Kalkulationsvorlage Referat Kunst und Kultur
 

 

elektronischer Antrag
 
Ausschreibungen/EinreichbogenDownloadOnlineDatenschutz
Einreichbogen allgemein
 
elektronischer Antrag
 
Kulturvermittlung in SchulenDownloadOnlineDatenschutz
Formular Förderansuchen KiSch
 
elektronischer Antrag
​Formular Förderansuchen Kulturfreifahrten
 
elektronischer Antrag
 
Formular Verwendungsnachweis
 
elektronischer Antrag
​Bewerbungsformular Prädikat Kunstaktiv
 
elektronischer Antrag
Richtlinien der Kulturförderung:DownloadOnlineDatenschutz
Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderungelektronischer Antrag
 
​Richtlinien Filmförderung
 
elektronischer Antrag
 
  
​Richtlinien Förderung von Orchestern, Ensembles und Chörenelektronischer Antrag
 
​​Richtlinien Förderung musikalischer Veranstaltungenelektronischer Antrag
 
​​Richtlinien Förderung musikalischer Einrichtungenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderung der Literaturelektronischer Antrag
​​Richtlinien für förderungswürdige Druckwerkeelektronischer Antrag
​​Richtlinien für Jahresprogrammförderung für Einrichtungen und Gruppen der Darstellenden Kunstelektronischer Antrag
​​Richtlinien Projektförderung für professionelles Theaterelektronischer Antrag
​​Richtlinien für Projekt- und Jahresförderung im Bereich Tanzelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderungen an Kulturzentrenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderungen an Kulturinitiativenelektronischer Antrag
​Richtlinien Kulturvermittlung in Schulenelektronischer Antrag
​Richtlinien Kulturfreifahrten
 
elektronischer Antrag
 

 
Verwendungsnachweis:DownloadOnlineDatenschutz
Formular Verwendungsnachweis
 
elektronischer Antragelektronischer Antrag
 
​Kalkulationsvorlage für Förderungenelektronischer Antrag
Muster Beleglisteelektronischer Antrag
​Informationen zum Verwendungsnachweiselektronischer Antrag 


Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen

Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Formulare verpflichtend:

  • Förderansuchen, Kalkulation/Abrechnung, Belegliste (ab 5 Rechnungen)

Für den Verwendungsnachweis: 

  • Formulare Verwendungsnachweis, Kalkulation/Abrechnung 
​Förderrichtlinien
 
​Download​Online​Datenschutz
Kulturelles Erbe
 
elektronischer Antrag
​Ortsbildschutzgesetzelektronischer Antrag
​Regionalmuseen Jahresförderung
 
elektronischer Antrag
​Regionalmuseen Digitalisierungsprojekte
 
elektronischer Antrag
​Regionalmuseen und Studierende
 
elektronischer Antrag
​Regionalmuseen Geringfügige Beschäftigung
 
elektronischer Antrag
​Schützenkompanien und Heimatvereine
 
elektronischer Antrag
​Musikkapellenelektronischer Antrag
​Chöreelektronischer Antrag
FormulareDownloadOnlineDatenschutz
 
Förderansuchen
 
elektronischer Antragelektronischer Antragelektronischer Antrag
​Kalkulation/Abrechnungelektronischer Antrag
​Beleglisteelektronischer Antrag
 
Verwendungsnachweis
 
elektronischer Antrag
​Ansuchen Darlehen
 
elektronischer Antrag
​Verwendungsnachweis Darlehen
 
elektronischer Antrag
  • Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.
  • Rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen des Bundes, die Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung in Salzburg und das Salzburger Kulturförderungsgesetz.
  • Alle Förderungen erfolgen auf Ansuchen und entsprechend der allgemeinen Förderrichtlinien.

Barrierefreiheit

Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in der Kulturabteilung in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden. 

Bekanntgabe von Änderungen bei laufenden Förderungen 

Förderwerber:innen und Fördernehmer:innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.