Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.
Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden.
Förderwerber:innen und Fördernehmer:innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.