Gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme, Videoproduktionen etc., die geeignet sind, eine Publikumsakzeptanz und/oder internationale oder nationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Qualität des österreichischen und Salzburger Filmschaffens zu steigern. Das Referat Kunst und Kultur des Landes ist bestrebt, dieses Ziel durch die Gewährung von finanziellen Förderungen oder organisatorischen Hilfestellungen zu verwirklichen.
Die Filmkunstförderung des Landes soll auf zwei Ebenen zur Stärkung des künstlerischen Filmstandortes Salzburg sowie zur verstärkten künstlerisch, kreativen, innovativen, kritischen filmischen Darstellung insbesondere auch lokaler und regionaler Themen beitragen:
(in Ergänzung der allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung)
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Teilbeträgen. Der letzte Teilbetrag wird nach Erfüllung der Förderbedingungen (Entlastung des Fördernachweises) ausbezahlt.
Im Sinne der Erhaltung des Europäischen Filmkulturerbes verpflichtet sich der/die Antragsteller:in zur Hinterlegung einer Archiv-Kopie des vom Land Salzburg geförderten Werkes im Rahmen des „Depot-legal-Reglements“ des Filmarchivs Austria. Der/dem Antragsteller:in entstehen dadurch keine Mehrkosten. Das Filmarchiv Austria stellt die Infrastruktur zur Langzeitarchivierung kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus ist dem Land Salzburg ein Belegexemplar des geförderten Werkes als DVD oder Download zu überlassen.
Eine schriftliche Mitteilung ist umgehend erforderlich,
Eine schriftliche Mitteilung ist umgehend erforderlich,
Unterstützung nicht kommerzieller Veranstalter und ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit zur Sicherung des ganzjährigen musikalischen Angebotes und der musikalischen Vielfalt in Stadt und Land Salzburg.
Jahresförderungen für nicht kommerzielle musikalische Veranstalter unterschiedlicher Musikrichtungen mit entsprechender Infrastruktur und Programmqualität sowie Sitz in Stadt oder Land Salzburg, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
Einreichungen bis spätestens Ende Juni des betreffenden Jahres
Eine schriftliche Mitteilung ist umgehend erforderlich,
Auf vielfältige Weise soll das Lesen, Schreiben, der Zugang zu und die Auseinandersetzung mit Literatur und Büchern gefördert werden. Das Interesse insbesondere an zeitgenössischer Literatur soll geweckt und bewahrt werden.
Hinweis: Einrichtungen mit Jahresförderungen können keine zusätzliche Projektförderung erhalten.
Qualität der Arbeit des Verlages und der Autorenbetreuung, insbesondere professionelles Lektorat, Autorenhonorare und überregionale Vertriebspraxis
Rechtzeitig vor Verwirklichung des Druckwerkes
Grundsätzlich kann eine neue Förderung erst nach Entlastung des vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises einer vorangegangenen Förderung erfolgen. In speziell begründeten Fällen kann bei Nichtrealisierung eines Buchprojektes rechtzeitig, das heißt vor Ablauf des in der Förderzusage festgelegten Termins, schriftlich um Umwidmung des Förderbeitrages auf ein anderes, den Förderkriterien entsprechendes Buchprojekt angesucht werden.
Das Land Salzburg fördert die Absicherung und Weiterentwicklung von Einrichtungen der darstellenden Kunst in Stadt und Land Salzburg mit ihrem vielfältigen Programmangebot, insbesondere den Eigenproduktionen, Ur- und Erstaufführungen. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Publikumsschichten sowie das Bereitstellen von Angeboten für Probe-, Ausbildungs-, Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten für junge lokale Künstlerinnen und Künstler. Angestrebt wird insbesondere die Vernetzung und Kooperation lokaler Kunstschaffender, die Nutzung vorhandener Synergien, die Kunstproduktion an sich sowie die Bespielung des ländlichen Raumes. Unterstützung erhält der Amateurtheaterbereich durch Förderung einer Salzburger Dachorganisation, die Beratung, Service, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit leistet.
Einrichtungen der darstellenden Kunst mit Sitz in Stadt oder Land Salzburg mit mehrjährigem, kontinuierlichem Betrieb, Personal- und/oder Infrastruktur
Einrichtungen und Vereine mit überwiegend kommerziellem Programm
bis längstens Ende Juni des betreffenden Jahres
Ziel ist die Erhaltung einer vielfältigen öffentlich zugänglichen Theaterlandschaft in Stadt und Land Salzburg. Insbesondere beim jungen Publikum soll das Interesse für Theater bewahrt und die Freude für Schauspiel geweckt werden.
Professionelle Gruppen, Ensembles und Einzelpersonen mit Salzburg-Bezug, der über den Veranstaltungsort hinausgeht
Einreichung der Unterlagen ganzjährig, rechtzeitig vor Projektbeginn
Ziel ist es, die qualitative Entfaltung und Weiterentwicklung der zeitgenössischen Tanz- und Performance-Szene zu unterstützen. Für das Publikum in Stadt und Land Salzburg sollen professionelle Programmangebote, insbesondere für junges Publikum geschaffene sowie Nachwuchsarbeit, unterstützt werden.
Professionelle Gruppen, Kompanien und Einzelpersonen mit Salzburg-Bezug, der über den Veranstaltungsort hinausgeht
Einreichung der Unterlagen rechtzeitig vor Projektbeginn, ganzjährig
Durch die Arbeit von Kulturzentren soll eine kulturelle Grundversorgung für die Bevölkerung in allen Regionen des Bundeslandes sichergestellt und die Basis für Kulturvermittlungsarbeit geboten werden. Zudem erhalten lokale und regionale Künstlerinnen und Künstler Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten.
Die Mittel werden eingesetzt als Beiträge zum laufenden Jahresbetrieb von nicht kommerziell orientierten Kulturzentren in Stadt und Land Salzburg mit einem mehrspartigen Jahresprogramm. Die Einrichtungen haben in der Regel mittelfristige Förderverträge. Die Kulturzentren bieten Raum und Struktur für unterschiedliche Projekte und Veranstaltungen und sind Orte der Kooperation, der Kollaboration und einer kontinuierlichen Kulturvermittlungsarbeit.
Ansuchen um Jahresförderung müssen bis längstens 30. Juni des laufenden Jahres gestellt werden.
Der Bevölkerung des Landes Salzburg, insbesondere in den Bezirken, soll durch die Förderung von Kulturinitiativen der Zugang zu einem qualitativen und vielseitigen Kunst- und Kulturangebot ermöglicht sowie die Interessen der Kulturtreibenden unterstützt werden.
Ansuchen um Jahresförderung müssen bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres gestellt werden.
alle Schulen im Bundesland Salzburg mit Ausnahme der Pflichtschulen der Stadt Salzburg
Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in Schulen in allen Sparten, die
Es werden in erster Linie die Kosten für Künstler:nnen (Honorar, Fahrt- und Aufenthaltskosten) gefördert.
alle Schulen im Bundesland Salzburg mit Ausnahme der Pflichtschulen der Stadt Salzburg
Fahrtkosten für Schülerinnen und Schülern beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere für Theater-, Konzert- oder Ausstellungsbesuche
Abrechnung der Fahrtkosten mit Rechnungsbeleg per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at als Verwendungsnachweis
Erweiterung des bestehenden Förderspektrums im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets
Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Gefördert werden sozio-kulturelle Aktivitäten und Projekte, die sich um niederschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur bemühen und dabei auf weitreichende Teilhabe- und Ermächtigungsstrategien, Erwerb von Kulturbewusstsein und kultureller Ausdrucksfähigkeit setzen. Dies kann einerseits durch die eigene künstlerische Tätigkeit erfolgen oder durch den niederschwelligen Zugang zu kulturellen Angeboten.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel des Landes.
wird zu Jahresende 2025 bekanntgegeben
Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Der Förderungsbeitrag ist ausschließlich für den angeführten Förderungszweck zu verwenden und muss nach Förderzusage mit folgenden Unterlagen nachgewiesen werden:
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel des Landes.
wird zu Jahresende 2025 bekanntgegeben
Eine finanzielle Förderung kann für umfassende förderfähige Investitionen voraussichtlich aus dem Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2026 gewährt werden:
Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Der Förderungsbeitrag ist ausschließlich für den angeführten Förderungszweck zu verwenden und muss nach Förderzusage mit folgenden Unterlagen nachgewiesen werden:
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel des Landes.
wird zu Jahresende 2025 bekanntgegeben
Eine finanzielle Förderung kann für umfassende Investitionen ab förderfähigen Gesamtkosten von 2.500 Euro voraussichtlich aus dem Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2026 gewährt werden.
Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Formular Kalkulation/Abrechnung mit Darstellung der Gesamtkosten des förderbaren Vorhabens
Der Förderungsbeitrag ist ausschließlich für den angeführten Förderungszweck zu verwenden und muss nach Förderzusage mit folgenden Unterlagen nachgewiesen werden:
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel des Landes.
30. September 2025
maximal 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, unter Umständen auf mehrere Jahre verteilt
in der Höhe von mindestens 2.500 Euro
Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen für Ausstellungserrichtung samt barrierefreier Zugänge, Depot-, Archiv-, Büroräume, Sanitäreinrichtung, Garderobe sind im Einzelfall in Zusammenhang mit anderen Förderschienen zu klären.
Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Einzureichen sind:
Der Verwendungsnachweis ist, wenn in der Förderzusage nicht anders angegeben, bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres digital zu erbringen.
Mit der Personalförderung „Geringfügige Beschäftigung“ soll die Öffnungskapazität gestärkt und vor allem der Sommerbetrieb der Regionalmuseen unterstützt werden.
Salzburger Regionalmuseen und deren Rechtsträger (keine Privatpersonen) mit mehrjährigem, kontinuierlichem und öffentlichem Betrieb
geringfügige Beschäftigung
Anstellung durch die jeweilige Gemeinde oder den Museumsverein
wird zu Jahresende 2025 bekanntgegeben
Land Salzburg - Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Das Ansuchformular muss entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Das Förderprogramm ist Teil des Kulturentwicklungsplanes des Landes Salzburg. Es ermöglicht Studierenden Einblick in die Museumspraxis. Gleichzeitig unterstützt es die Salzburger Regionalmuseen bei der Rekrutierung von eventuell künftigen Mitarbeitenden sowie stärkt und professionalisiert damit die Kultur- und Museumsarbeit.
Wird zu Jahresende 2025 bekanntgegeben.
Als Förderwerber können gemeinnützige (nicht gewinnbringend wirtschaftende) Salzburger Regionalmuseen und deren Rechtsträger auftreten, die Studierenden die Möglichkeit geben, Erfahrungen in der musealen Arbeit zu sammeln. Das Anstellungsverhältnis regelt der jeweilige Rechtsträger des Museums.
Die Studierenden erhalten eine qualifizierte Anleitung durch die Museumsleitung und deren Team. Die Studierenden sind dabei in möglichst alle Bereiche der Museumsarbeit einzubinden (Inventarisierung, Archivierung, Depot, Objektrecherche, Texte verfassen, Führungen, Pressearbeit, Ausstellungskonzeption, Kulturvermittlung, Kassadienst etc.). Den Studierenden ist im Rahmen der Tätigkeit ausreichend Zeit und Freiraum im Lernprozess (für Reflexion, Materialsammlung, Fachlektüre) zu geben.
Das Land Salzburg unterstützt die förderwerbenden Regionalmuseen und deren Rechtsträger mit einem Betrag von 1.200 Euro pro Arbeitsplatz und Monat (= 160 Arbeitsstunden).
Am Ende der Tätigkeit ist der/dem Studierenden vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis über den Ort, die Art und Dauer der Tätigkeiten und Leistung während des Beschäftigungszeitraumes zur Vorlage an der Universität auszustellen.
Regionalmuseen, die Studierende suchen, und Studierende, die einen Arbeitsplatz in einem Regionalmuseum suchen, wenden sich an:
Museen, die Studierende suchen, werden auf der Webseite des Landesverbandes gelistet. Trotzdem sollten und können sich Museen in ihrer Umgebung auch selber auf die Suche begeben.
Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Einzureichen sind:
Salzburger Regionalmuseen und deren Rechtsträger (keine Privatpersonen) mit mehrjährigem, kontinuierlichem und öffentlichem Betrieb
30. September 2025
Ansuchen müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Alle Formulare müssen entsprechend der Zeichnungsbefugnis laut Vereinsstatuten oder Eintrag im ZVR - Zentralen Vereinsregister (meist zweifach) unterschrieben sein.
Einzureichen sind:
Das Förderprogramm im Bereich Kulturelles Erbe umfasst die drei Bereiche Denkmalpflege, Sakralbauten und Kirchenorgeln
Förderprojekte sind der Förderstelle vor Umsetzungsbeginn vorzulegen. Bereits umgesetzte Maßnahmen erhalten keine Förderung.
Mindesthöhe an förderbaren Ausgaben von 1.000 Euro
Mindestalter geförderter Objekte (bei Orgeln: historische Bauteile) von 50 Jahren
Der/Die Fördernehmer:in ist bei der Verwendung der Fördermittel zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie zur allfälligen Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet.
In begründeten Fällen können im Auftrag des ressortzuständigen Mitglieds der Landesregierung oder auf Beschluss der Landesregierung von den gegenständlichen Kriterien abweichende Sonderförderungen gewährt werden.
Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.
Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden.
Förderwerber:innen und Fördernehmer:innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.