Ethikkommission

Land Salzburg

Die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg beurteilt klinische Forschungsprojekte auf ihre ethische Unbedenklichkeit. Die Ethikkommission ist gemäß Salzburger Krankenanstaltengesetz eingerichtet. Weiters ist sie Ethikkommission gemäß Medizinproduktegesetz sowie kundgemachte Ethikkommission gemäß Arzneimittelgesetz. Die Beurteilung der vorgelegten Studien erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki und der ICH-GCP Guidelines sowie der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen auf ihre ethische Unbedenklichkeit.

Antragstellungen müssen über das elektronische Einreichsystem ECS eingereicht werden. Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die Informationen unter dem Menüpunkt „Einreichungen“ sorgfältig durch, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Beurteilung

Die Beurteilung bezieht sich insbesondere auf:
  • die mitwirkenden Personen und vorhandenen Einrichtungen
  • das Studienprotokoll im Hinblick auf die Zielsetzung und die wissenschaftliche Aussagekraft
  • die Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
  • der Auswahl der Studienteilnehmer
  • der Aufklärung und Zustimmung der Studienteilnehmer
  • die Vorkehrungen, die für den Eintritt eines Schadensfalls getroffen werden.