Höchstmögliche Mietzinse und aktuelle Referenzwerte

  1. Höchstzulässiges Entgelt für die Baukosten nach § 16 WFV 2015:

    ​2023​2024
    ​Startwohnungen​€ 4,10​€ 4,18
    ​€ 4,23*​€ 4,31​*
    ​betreutes Wohnen€ 4,40€ 4,49
    € 4,50*€ 4,59*
    sonstige Mietwohnungen​€ 4,68​€ 4,77
    ​Garagen
    ​​€ 58,58
    ​€ 59,75​
    ​Carports
    ​​€ 29,28
    ​€ 29,87

    * Gilt für Ansuchen ab 1.4.2017
    Das höchstzulässige Entgelt für die Baukosten kann jedes Jahr um 2 % erhöht werden. Die jährlichen Anpassungen erfolgen auf der Grundlage des Betrags, der sich aus der Anpassung und Rundung für den Vorzeitraum ergeben hat.

  2. Referenzwerte des Grundzuschusses in der Wohnbeihilfe nach § 26a WFV 2015:

    Region
    ​Referenzwert 2023
    Referenzwert 2024
    ​Salzburg Stadt
    ​€ 7,54
    ​€ 7,63
    ​Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau und Zell am See sowie in den an die Stadtgemeinde Salzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden
    ​€ 7,34
    ​€ 7,43
    ​sonstige Gemeinden des Flachgaus, Tennengaus, Pongaus und Pinzgaus
    ​€ 7,11
    ​€ 7,20
    ​Gemeinden des Lungaus
    ​€ 6,68
    ​€ 6,76


  3. Maximaler Mietzins in der erweiterten Wohnbeihilfe nach § 37 ABs 1 Z 4 S.WFG 2015:

    Der für das Bundesland Salzburg festgesetzte Richtwert um 20 % erhöht: € 11,06