Katastrophenfonds

Der Katastrophenfonds wurde eingerichtet, um nach Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel rasch finanzielle Hilfe leisten zu können.

Der Beihilfenantrag ist innerhalb eines halben Jahres nach dem Schadenseintritt beim Land Salzburg einzureichen. Die Schadensgemeinde, das ist jene Gemeinde in deren Gebiet sich der Schaden ereignet hat, hilft bei der Antragstellung. Möglich ist die Einreichung auch über die Land Salzburg App.
Es werden nur 
nicht versicherbare Schäden, die für die Geschädigten eine spürbare materielle Belastung verursacht haben, berücksichtigt. 


Die Schadensgemeinde überprüft die Angaben des Geschädigten. Schäden sind innerhalb drei Jahren ab Schadenseintritt abzurechnen. Ausbezahlte Beihilfen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Die Abrechnung älterer Schadensfälle (vor dem 1.6.2020) erfolgt nach den alten Richtlinien.

Richtlinien


Schadensschätzung

Die Schadensschätzung erfolgt durch Amtssachverständige oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Für Schäden an so genannten Luxusgegenständen (zB Zweitwohnsitz, Schwimmbäder, Ziergärten, Schmuck etc.) ist keine Beihilfenvergabe möglich. Umsatz- bzw Einkommensausfälle können nicht berücksichtigt werden.

Beihilfen

Über die Zuerkennung einer Beihilfe entscheidet die Landesregierung aufgrund der Empfehlung einer Kommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe beträgt im Allgemeinen 30 Prozent der Schadenssumme. Bei geringem Familieneinkommen, verhältnismäßig hohem Schadensausmaß oder sonstiger außerordentlicher Belastung ist eine Erhöhung des Beihilfenprozentsatzes möglich.

Kennzahlen und Transparenz

Alle Förderempfänger müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen.