Inhalt
Änderungen aus der Novelle 1. August 2021
(Salzburger Wohnbauförderungsgesetz, Landesgesetzblatt 61/2021, und Salzburger Wohnbauförderungsverordnung, Landesgesetzblatt 66/2021)
Gültig für Objekte mit Wohnungsübergabe ab 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023
Für Übergaben vor und nach diesem Zeitraum gilt die Rechtslage vor der Novelle.
- Höhere Einkommensgrenzen (bei Antragstellung ab 1. August 2021)
- Höhere Zuschüsse (Grundbetrag und Zuschläge)
- Zuschläge für Holzwohnbau
- Deckelung der Fördersätze
- Höhere Kaufpreisobergrenzen