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Aktive Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktförderungen

Das Hauptziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik besteht darin, mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projektförderungen dazu beizutragen, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende verbessert werden und Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt besser aufeinander abgestimmt werden. Den demografischen Herausforderungen sowie der derzeitige schwierigen Entwicklung am Arbeitsmarkt wird durch die aktive Arbeitsmarktpolitik mit verschiedenen Maßnahmen begegnet, um den langfristigen Wohlstand und eine flächendeckende Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung Salzburgs sicherzustellen.

Das Budget der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Land Salzburgs beträgt im Jahr 2026 € 4.821.700.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik setzt sich folgende Ziele

  • Berufs- und Bildungsorientierung stärken
  • Höher- und Weiterqualifizierung und lebensbegleitendes Lernen forcieren
  • Weiterentwicklung und Attraktivierung der Lehrausbildung
  • Fortführung und strategischere Ausrichtung von MINT-Salzburg
  • Positionierung Salzburgs als attraktiven Arbeits- und Ausbildungsstandort (Talents Attraction Management)
  • Setzung von differenzierten Maßnahmen, um die Erwerbsbeteiligung der in Salzburg lebenden Personen zu steigern

Um diese Ziele nachhaltig und langfristig zu erreichen setzt das Land verschiedene Maßnahmen

  • Qualifizierung: Salzburger Bildungsscheck, Werkmeisterprüfungsgebühr
  • Berufsorientierung: BIM, Talente-Check, Karriere-Check, Förderaktion Berufs- und Studienorientierung, Mädchenberatung, sozialpädagogische Betreuung, Joker
  • Frauen: Beratungs- und Qualifizierungsangebote
  • MINT: MINT-Koordinationsstelle, MINT-Projekte
  • Stiftungen: Implacement, Outplacement
  • Integration: FairMatching, Akquise von Fachkräften aus Drittstaaten durch das Welcome Center

Aktuelle Förderungsaktionen der Arbeitsmarktpolitik

Bildungsscheck Salzburg

Berufsorientierung

Meisterprüfungsgebühr

Werkmeisterprüfungsgebühr

Die Salzburger Arbeits- und Fachkräftestrategie

Die Standortstrategie Salzburg gibt die wirtschaftspolitischen Ziele und Stoßrichtungen vor. Diese werden in der Arbeits- und Fachkräftestrategie 2030 konkretisiert. So zielt die Arbeits- und Fachkräftestrategie 2030 darauf ab, die Fähigkeiten und Neigungen der Salzburger Bevölkerung zu entwickeln und zu stärken als auch die Höher- und Weiterqualifizierung und lebensbegleitendes Lernen zu forcieren. Dieses Handlungsfeld wird vor allem durch den Salzburger Bildungsscheck - der größten Individualförderung des Bundeslandes - mitgetragen, in den die Hälfte des Arbeitsmarktbudgets fließt. Die Arbeits- und Fachkräftestrategie zielt ebenso darauf ab, die Potenziale aller Erwerbspersonen integrativ zu nutzen und Fachkräfte zu gewinnen und an das Bundesland zu binden. Download: Arbeits- und Fachkräftestrategie

Förderstrategie Arbeitsmarkt

Das verfügbare Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik von rund 5 Mio. Euro pro Jahr soll zielgerichtet eingesetzt werden, um bestmögliche Wirkung zu erzielen. Der Einsatz der Fördergelder folgt folgenden Prinzipien: 

  • Gefördert werden Projekte, die im Einklang mit den Zielen und Stoßrichtungen der Arbeitskräfte- und Fachkräftestrategie stehen.
  • Finanziert werden solche Vorhaben, die innovative Ansätze verfolgen und eine Weiterentwicklung im Vergleich zu bisherigen Lösungen und Angeboten darstellen.
  • Die aktive Arbeitsmarkpolitik Salzburg setzt bewusst auf eine Relevanzstrategie, d.h. sowohl auf hohe Reichweite der geförderten Maßnahmen (in der Bevölkerung, auch „hard-to-reach“- Gruppen) als auch auf eine hohe Qualität der Ansätze.
  • Die Fördergelder werden im Sinne einer ganzheitlichen, reflexiven Herangehensweise eingesetzt (d.h. immer wieder auf ihre Wirksamkeit überprüft).
  • Förderungen und Initiativen des Bundes sollen nicht gedoppelt werden, sondern sinnvoll ergänzt werden, um etwaige Spezifika und Bedarfslücken in Salzburg zu schließen.
  • Mit dem Ziel, die Budgetmittel sparsam einzusetzen und alle bestehenden Förderoptionen bestmöglich zu nützen, werden nach Möglichkeit auch EU-Fördergelder angesprochen.
  • Durch abteilungs- und ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Förderung von Projekten sollen Synergien gehoben und Budgets wirkungsvoll eingesetzt werden.
  • Im Einklang mit dem Erlass 2.15 werden Projektförderungen gegenüber Basisförderungen bevorzugt.