Werkmeisterprüfungen


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Werkmeisterprüfung (in Österreich) angefallenen Gebühren.

Warum wird gefördert? Ziel dieser Förderungsaktion ist es, Personen zu motivieren, Werkmeisterprüfungen abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Dadurch soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Salzburg und zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.
Wer wird gefördert?
  • Förderungswerber können ausschließlich Personen sein, die ihre Werkmeisterprüfung (nach dem Schulunterrichtsgesetz) in Österreich positiv abgeschlossen haben.
  • Der/die Förderungswerber/in muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Werkmeisterprüfung entweder den Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Bundesland Salzburg haben.
  • Die Werkmeisterausbildung muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Salzburger Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die zur Förderung eingereichten Kosten müssen dem/der Antragsteller/in persönlich erwachsen sein. Das heißt, Kosten, die der/die Antragsteller/in – z.B. weil er/sie von einer anderen Stelle (Arbeitgeber, andere Gebietskörperschaft etc.) hierfür eine finanzielle Unterstützung erhalten hat – nicht selbst trägt, dürfen nicht geltend gemacht werden.
Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Wann wird gefördert? Förderungsansuchen sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
Weiteres

Antragstellung und Verfahren

Förderungsansuchen sind unter Verwendung eines vom Land Salzburg bereit gestellten Formulars an das WIFI Salzburg, Werkmeisterschulen, Referat 5 – Technik, Julius Raab Platz 2, 5027 Salzburg, ekrempl@wifisalzburg.at, Tel. +43 662 8888603 zu senden. Das Formular erhalten Sie nach Absolvierung der Prüfung.

Datenschutz:

Informationen zum Datenschutz und über die Betroffenenrechte finden Sie auf der Website des Landes Salzburg, abrufbar unter www.salzburg.gv.at/datenschutz.