Werkmeisterprüfungen


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Werkmeisterprüfung (in Österreich) angefallenen Gebühren.

Warum wird gefördert? Ziel dieser Förderungsaktion ist es, Personen zu motivieren, Werkmeisterprüfungen abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Dadurch soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Salzburg und zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.
Wer wird gefördert?
  • Förderungswerber können ausschließlich Personen sein, die ihre Werkmeisterprüfung (nach dem Schulunterrichtsgesetz) in Österreich positiv abgeschlossen haben.
  • Der/die Förderungswerber/in muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Werkmeisterprüfung entweder den Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Bundesland Salzburg haben.
  • Die Werkmeisterausbildung muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Salzburger Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die zur Förderung eingereichten Kosten müssen dem/der Antragsteller/in persönlich erwachsen sein. Das heißt, Kosten, die der/die Antragsteller/in – z.B. weil er/sie von einer anderen Stelle (Arbeitgeber, andere Gebietskörperschaft etc.) hierfür eine finanzielle Unterstützung erhalten hat – nicht selbst trägt, dürfen nicht geltend gemacht werden.
Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss des Landes Salzburg beträgt bis zu 250 Euro der vom Prüfungswerber bezahlten Prüfungsgebühren.

Wann wird gefördert? Förderungsansuchen sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
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Antragstellung und Verfahren

Förderungsansuchen sind unter Verwendung eines vom Land Salzburg bereit gestellten Formulars an das Land Salzburg, Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Postfach 527, 5010 Salzburg, zu senden. Die Übermittlung kann an die im Formular bezeichnete E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg erfolgen.

Datenschutz:

Informationen zum Datenschutz und über die Betroffenenrechte finden Sie auf der Website des Landes Salzburg, abrufbar unter www.salzburg.gv.at/datenschutz.