LR Josef Schwaiger überzeugte sich in St. Koloman über die…

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Telefax und E-Mail der Bezirkshauptmannschaft sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit (siehe auch Kundmachung im Sinne des § 13(1) und (5) AVG).
Außerhalb der Amtsstunden übermittelte elektronische Anbringen gelten mit dem Zeitpunkt des Einlangens als rechtswirksam eingebracht. Ein Anbringen liegt jedoch nur dann vor, wenn es tatsächlich und vollständig bei der Behörde eingelangt ist. Die Übermittlung eines Links, über welchen für die Behörde Dokumente zum Download bereitgestellt werden, entspricht NICHT den Anforderungen eines Anbringens.
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