Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 (ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to der verwendeten Fahrzeuge) einer Konzession.
Neuerung: Für die grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 to und 3,5 to (Kleintransportgewerbe) bedarf es einer Konzession.
Ausnahme: Die innerstaatliche „Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 to nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Zuständigkeiten:
Für die Konzessionen im innerstaatlichen Güterverkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zuständig.
Für die Konzessionen im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist der Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) zuständig.
Voraussetzungen für die Konzession im grenzüberschreitenden Güterverkehr:
fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
Persönliche Zuverlässigkeit
finanzielle Leistungsfähigkeit
geeignete Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
EU-Gemeinschaftslizenz
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Europäischen Union) ist neben einer österreichischen Konzession auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.
Voraussetzungen:
- Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr
- sämtliche Konzessionsvoraussetzungen sind gegeben – insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit!
Das Ansuchen um Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.
EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenkerinnen und Lenker, die keinem EU-Staat angehören und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen einzubringen.
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis der Anmeldung des Lenkers im Unternehmen von der Sozialversicherung (nicht älter als ein Monat)
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
- Reisepass
- Aufenthaltstitel oder Bestätigung über Ausnahme vom AuslBG
Das Ansuchen um Ausstellung von EU-Fahrerbescheinigungen ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 –Verkehrsunternehmen) einzubringen.
Rechtliche Grundlagen:
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)
Gewerbeordnung 1994
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Ansprechpersonen:
+43 662 8042-3450 Gabriele Gollackner-Huber
+43 662 8042-3470 Jürgen Hametner
verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at Verkehrsunternehmen
Eignungsprüfung/Befähigungsprüfung
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben (z.B. Güterbeförderung mit Lastkraftwagen im innerstaatlichen Verkehr bzw. grenzüberschreitenden Verkehr) ist die Ablegung der Konzessionsprüfung. Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass die betreffende Person die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können.
Die Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr (März/April und ev. Oktober) abgehalten. Die Termine werden spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn in der Zeitschrift "Salzburger Wirtschaft" und in der "Salzburger Landeszeitung" verlautbart.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.
Anmeldung zur Eignungsprüfung - Güterverkehr
Prüfungstermine:
02.04. und 07./09.04.2025 - Anmeldeschluss ist am 19.02.2025
01.10. und 08.10.2025 - Anmeldeschluss ist am 20.08.2025
Hinweis: Sofern die maximale Teilnehmeranzahl schon vorher erreicht wird, kann die Anmeldung auch vorzeitig geschlossen werden.
Am 1. Tag findet die schriftliche und am 2./3. Tag die mündliche Prüfung statt.
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Namensänderung)
- Nachweis des Wohnsitzes (aktuelle Meldebestätigung, nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsberechtigung)
- Nachweis über Entrichtung der Prüfungsgebühr (Gebührenmitteilung erfolgt nach Anmeldung)
- allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen für die Anrechnung von Prüfungsteilen bei Vorlage der entsprechenden Urkunden
Anrechnung von Prüfungsteilen bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen:
- Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
- Höhere Lehranstalt für Tourismus
- Handelsakademie
- Eignungsprüfung für den Personenkraftverkehr
- Diplomstudium Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft oder Rechtswissenschaft
- Bachelor- und Masterstudien (Diplom)
Unternehmerprüfung
Vom WIFI Salzburg werden zur Vorbereitung der Eignungsprüfung drei Kurse (fachlicher Teil, kaufmännischer Teil, Fachkalkulation) angeboten: http://www.wifisalzburg.at/eshop/kursbuch.aspx
Bei einer Anrechnung wird der angebotene Kurs für den kaufmännischen Teil nicht benötigt!
rechtliche Grundlagen:
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Ansprechperson:
+43 662 8042-3422 Elisabeth Merkinger