In Österreich haben Wasserberichtigte von Staubeckenanlagen mit einer Sperrenhöhe über 15 m ab Gründungssohle oder mit einem Staurauminhalt von mehr als 500.000 m3 (Flusskraftwerke ausgenommen) für jede Stauanlage einen Sperrenverantwortlichen mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen zu bestellen. Ihm obliegt die Verantwortung für:
- die ordnungsgemäß laufende Instandhaltung der Staubeckenanlagen,
- die Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Auflagen und
- die zu treffenden Maßnahmen im Gefahrenfalle.
Von besonderer Bedeutung ist eine einwandfreie Eigenüberwachung, die in Form von Messungen und Beobachtungen an den Staubeckenanlagen (Stauspiegel, Drainage- und Sickerwasserschüttungen, Porenwasserdruck, Sperrenverformung, Hangrutschung, …) vorzunehmen ist. Insbesondere bei Verformungs- und Schüttungsmessung werden Telealarmeinrichtungen eingebaut, welche durch Überschreiten von Grenzwerten aktiviert werden. Das Ergebnis der Überwachung ist für jede Staubeckenanlage in Jahresberichten zu dokumentieren. Weiters hat der Sperrenverantwortliche im Einvernehmen mit der Bezirksverwaltungsbehörde aufbauend auf einer Flutwellenberechnung einen Alarmplan auszuarbeiten, in dem die Maßnahmen festgelegt werden, die im Falle einer Gefahr vom Wasserberechtigten, von der Behörde, von der Exekutive und anderen Dienststellen zu treffen sind. Für jede Stauanlage ist ein Sperrenbuch zu führen, in welchem systematisch alle maßgebenden Unterlagen und Schriftstücke sowie Berichte über durchgeführte Überprüfungen gesammelt werden.
In jedem Bundesland ist beim Amt der Landesregierung ein Talsperrenaufsichtsorgan bestellt. Das Talsperrenaufsichtsorgan ist berechtigt und verpflichtet, die vom Wasserberechtigten durchzuführenden Beobachtungen und Messungen an Ort und Stelle zu kontrollieren und in die diesbezüglichen Aufzeichnungen und Auswertungen, insbesondere in das Talsperrenbuch, Einsicht zu nehmen. Im Allgemeinen nimmt das Talsperrenaufsichtsorgan einmal jährlich an einer Staubeckenanlagenüberprüfung teil, wobei neben der Kontrolle der Mess- und Beobachtungsgeräte auch die Funktionstüchtigkeit mechanischer Vorrichtungen und beweglicher Konstruktionsteile (Grundablässe, bewegliche Verschlussorgane bei Hochwasserentlastungsanlagen udgl.) überprüft wird.
Beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist zur fachlichen Begutachtung der sich auf Staubeckenanlagen und Talsperren beziehenden Fragen die so genannte Staubeckenkommission eingerichtet. Sie hat im Rahmen ihres Wirkungskreises die Wasserrechtsbehörden im Zuge oder außerhalb eines wasserrechtlichen Verfahrens zu unterstützen. Speziell zur Überwachung von Staubeckenanlagen hat die Staubeckenkommission einen Unterausschuss gegründet, welcher die Jahresberichte über die einzelnen Anlagen prüft. Alle 5 Jahre werden Staubeckenanlagen durch den Unterausschuss der Staubeckenkommission einer Beschau unterzogen.
Informationen des BMNT zu Stauanlagen und Staubeckenkommission.