Umweltinspektionen

Es ist eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, die Umweltauswirkungen gewerblicher Tätigkeiten – vor allem industrieller Prozesse und der öffentlichen Energieversorgung – auf Übereinstimmung mit dem Genehmigungsumfang der Betriebe regelmäßig zu überwachen.

In den Mitgliedsstaaten der EU wurden damit ganz unterschiedliche Organisationen betraut oder dafür neu geschaffen, wie z.B. eigene Umweltbehörden, Umweltagenturen, Inspektorate oder Polizeiabteilungen. Diese verfügen über höchst unterschiedliche Kompetenzen und Befugnisse. In Österreich müssen diese Aufgaben innerhalb der bestehenden Verwaltungsstrukturen ohne zusätzliche Ressourcen bewältigt werden. Daher baut diese Kontrolle auch auf die Eigenüberwachung durch die Anlagenbetreiber sowie die von ihnen beauftragte Fremdüberwachung durch externe Dienstleister.

Um die Einhaltung des EU-Umweltrechts und seine konsequente Anwendung und Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten zu verbessern, haben Europäisches Parlament und Rat 2001 eine Empfehlung zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Auf dieser Basis werden im Land Salzburg seit 2003 Umweltinspektionen von Amtssachverständigen im Auftrag der zuständigen Behörden durchgeführt.

Da die og Empfehlung ihr Ziel nicht erreichen konnte, hat die EU 2010 im Zuge der Neufassung der IPPC-Richtlinie in Form der Industrieemissions-Richtlinie verbindliche Vorgaben für Umweltinspektionen in IPPC-Anlagen festgelegt. Damit gelten diese Vorgaben für einen Großteil der tatsächlich umweltrelevanten Betriebe. Diese sind in regelmäßigen Abständen einer Inspektion samt Begehung der Anlagen zu unterziehen, wobei die Häufigkeit für jede einzelne Anlage anhand der Vorgaben im Nationalen Umweltinspektionsplan bestimmt wird.

Seit 2014 werden im Land Salzburg Umweltinspektionen unter diesen Vorgaben durchgeführt, wobei  folgende Aufgaben zu erledigen sind:

  • die jährliche Aktualisierung des Inspektionsprogramms gemäß Nationalem Umweltinspektionsplan samt Abstimmung mit den Behörden;
  • die jährliche Erstellung des Terminplans für den Sachverständigendienst;
  • die Durchführung der Umweltinspektionen einschließlich fachlicher Vorbereitung und Vor-Ort-Besichtigung (Begehung der Anlagen) durch jeweils 2 bis 3 Amtssachverständige der Fachgebiete Luft, Wasser und Abfall;
  • die Dokumentation der Ergebnisse in Form von Inspektionsberichten;
  • die Erstellung formalisierter Zusammenfassender Berichte zu IPPC-Anlagen zwecks Veröffentlichung im Internet.