Chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft

bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen


Die chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft rekrutiert sich aus Sachverständigen der Abteilung 5.

Das erworbene Know-how und die Unterstützung durch andere Sachverständige der Abteilung sowie die Nutzungsmöglichkeiten der Einrichtungen und die enge Kooperation mit dem Landeslabor befähigen zur effektiven Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Die Anforderung erfolgt über Behörden oder Einsatzorganisationen (Katastrophenschutzreferent, Landesalarm- und Warnzentrale oder Feuerwehr).


Aufgabe: Einsatz bei Ereignissen mit gefährlichen Stoffen

Die Alarmierung bei einem Chemieunfall erfolgt durch:

  • die zentralen Meldestellen einiger Einsatzorganisationen (zB Landesfeuerwehrkommando, Berufs-Feuerwehr der Stadt Salzburg, Landes-Polizeikommando, Bezirks-Polizeikommandos)
  • die Einsatzleitung vor Ort
  • die Behörde (Katastrophenschutzreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden)
  • die LAWZ  –  Landesalarm- und -warnzentrale

Bei einem Ereignis beantwortet der chemisch-umwelttechnische Sachverständige als Berater der Einsatzleitung folgende Fragen:

  • Welche gefahrenrelevanten chemischen Stoffe/Gemische sind beteiligt?
  • Welche Gefahren gehen von diesen aus?
  • Was kann zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. Risikominimierung getan werden?
  • Sind die bereits eingeleiteten Maßnahmen aus Sicht der Sachverständigen zielführend?
  • Sind weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung notwendig?

Weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einsatzleitung bzw. Behörde:

  • Beweissicherung
  • Beratung zu weiteren Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Mitwirkung sonstiger notwendiger Fachbereiche (zB Grundwasserhaltung, Oberflächenwasser-reinigung, Ausbaggern von kontaminiertem Boden, Schadensausmaß eingrenzen,...)
  • Feststellen sonstiger Betroffener (Wassergenossenschaften, Fischereiberechtigte, Grundeigentümer,...)
  • Proben-Analyse durch das Landeslabor organisieren
  • Beratung zu Zwischenlagerung/Entsorgung von Abfällen
  • Ursachenerhebung

Beiträge zur Gefahrenminimierung durch chemisch-umwelttechnische Sachverständige


Gefahrenquellen

ortsfeste Gefahrenquellen
(Betriebsanlagen)

mobile Gefahrenquellen
(Bahn- u. Straßentransport)

Vorsorge
  • Begutachtung im Rahmen des behördl. Genehmigungsverfahrens
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Alarmplänen gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden und Feuerwehren

  • Sicherheitsanalysen - Beurteilung
  • Aufzeigen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Betriebsanlagen

  • Mitwirkung bei Kontrollen des Transportes gefährlicher Güter (ADR-Kontrollen)

Mitwirkung im Einzelfall

zur Beratung der Einsatzleitung

  • auf Basis des chemischen Sachverstandes

  • auf Basis der Erfahrung
  • auf Basis der Kenntnis der relevanten Betriebe
  • auf Basis der umfangreichen Hilfsmittel (Datenbanken, Ausbreitungsmodelle, Schnellanalysen)
  • auf Basis des Know-how der chemischen Analytik im Landeslabor