Die Förderungsaktion „Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe“ wird ab 1.1.2022 wieder im Rahmen des Salzburger Wachstumsfonds aufgenommen.
Inhalt
Was wird gefördert? | Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind folgende umweltrelevante Investitionen in den Bereichen der Wärmeversorgung, Druckluft und Beleuchtung von Kleinunternehmen: Wärme, Kälte, Lüftung, Haustechnik: - Austausch Heizungspumpe (Energie-Effizienz-Index EEI<0,23)
- Einbau von Thermostatköpfen
- Vollständige Rohr- und Armaturendämmung in nichtkonditionierten Gebäudeteilen
- Verbesserung der Speicherdämmung
- Hydraulischer Abgleich
- Einbau einer Zeit- und Temperaturregelung für Warmwasser-Zirkulationspumpe
- Einbau von voreinstellbaren Ventilen und Regelventilen
- Speicheranschlüsse mit Thermosiphon
- Einbau/Austausch Heizkreisregelung
- Einbau/Nachrüstung einer Pufferladeregelung
- Nachrüsten von Frequenzumformern zur Betriebsoptimierung von Antrieben
- Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem Global Warming Potential kleiner/gleich 150
- Wassersparende Armaturen
Gebäudehülle: - Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenster und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
- Sanierung bzw. der Austausch von Lichtkuppeln sowie Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
- Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem Uw-Wert von maximal 0,14 W/m²K
Druckluft: - Sanierung von Druckluftleitungen zur Verlustminimierung
Beleuchtung: LED-Systeme sowie neue Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierte, tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) im Innenbereich kleiner 500 Watt. Förderbar sind die Kosten für LED-Leuchten,
erforderliche Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und
Steckgeräte, Steuerung, Planung und Montage.
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Warum wird gefördert? | Ziel der Förderungsaktion ist es, den Umbauprozess zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen (analog den wirtschaftspolitischen Strategien des Landes Salzburg und der Leitstrategie Klima+Energie Salzburg 2050). |
Wer wird gefördert? | Förderungsempfänger können Unternehmen mit Sitz in Salzburg mit bis zu 20 Arbeitnehmern (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent) ohne Lehrlinge sein.
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Wie wird gefördert? | Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von max. 5.000 Euro. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderbaren Investitionskosten. Diese müssen mindestens 2.000 Euro betragen. |
Wann wird gefördert? | Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung durch das umwelt service salzburg. Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des Budgets, längstens bis 31.12.2022.
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Weiteres | Die Durchführung der Investitionen samt Abrechnung der Projektkosten hat innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen des Förderungsantrages bei der Förderstelle zu erfolgen. |