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Die ab 1.1.2024 geltende Förderungsrichtlinie sowie die aktuelle Version des Antragsformulars können ab sofort im Downloadbereich abgerufen werden.
Was wird gefördert? | Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind umweltrelevante Investitionen bzw energiesparende Maßnahmen von Kleinunternehmen aus folgenden Maßnahmenblöcken/-bereichen: Haustechnik: - Austausch Heizungspumpe (Energie-Effizienz-Index EEI<0,23)
- Einbau von Thermostatköpfen
- Vollständige Rohr- und Armaturendämmung in nichtkonditionierten Gebäudeteilen
- Verbesserung der Speicherdämmung
- Hydraulischer Abgleich
- Einbau einer Zeit- und Temperaturregelung für Warmwasser-Zirkulationspumpe
- Einbau von voreinstellbaren Ventilen und Regelventilen
- Speicheranschlüsse mit Thermosiphon
- Einbau/Austausch Heizkreisregelung
- Einbau/Nachrüstung einer Pufferladeregelung
- Austausch bzw Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem Global Warming Potential kleiner/gleich 150
- Wassersparende Armaturen
- Thermische Speicher (Pufferspeicher für Warmwasser): Errichtung zusätzlicher bzw Erweiterung bestehender Speicheranlagen für Warmwasser- und Heizungsnutzung
- Erstmaliger Einbau von Heizstäben zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung (mit Überschussstrom aus PV-Anlage)
Gebäudehülle: - Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenster und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
- Sanierung bzw. der Austausch von Lichtkuppeln sowie Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
- Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem Uw-Wert von maximal 0,14 W/m²K
Druckluft, Dampf sowie Lüftungs- und Klimatechnik: - Sanierung von Druckluftleitungen zur Verlustminimierung
- Sanierung des Dampf- und Kondensatleitungsnetzes zur Verlustminimierung
- Dämmung der Versorgungsleitungen
- Sanierung/Abdichtung der Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme
- Angleichung des Volumenstroms an den aktuellen Bedarf durch Volumenstromregler und drehzahlgeregelte Ventilatoren
Beleuchtung: - Beleuchtungsoptimierung durch Umstellung auf LED-Systeme im Außenbereich inkl Steuerungselektronik wie zB tageslichtabhängiger Lichtsteuerung, sofern es sich um Werbebeleuchtung handelt
Förderbar sind die Kosten für LED-Leuchten,
erforderliche Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und
Steckgeräte, Steuerung, Planung und Montage.
Sonnenschutz/Verschattung: - Außenliegende Sonnenschutz- bzw Verschattungssysteme inkl tageslichtabhängiger Steuerung als Einzelmaßnahme (Rollläden, Jalousien, Markisen, hinterlüftete Fassaden und Fassadenschalungen)
- Fassaden- und Dachbegrünung als Einzelmaßnahme
- Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen zB durch Rasengittersteine
Energieeffiziente Antriebe/Maschinen/Anlagen:
- Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Aufzügen (Energieeffiziente Aufzüge)
- Regelung der Antriebsleistung von E-Antriebssystemen durch Nachrüstung von Frequenzumrichter/-umformer, sofern diese nicht bereits vom Bund gefördert werden
- Installation einer Blindstromkompensationsanlage und eines Lastmanagementsystems als Einzelmaßnahme
- Erstmaliger Einbau von Anwesenheitserkennungssystemen für Lüftungs- und Beleuchtungssysteme (Schlüsselkartenhalter in Hotelzimmern)
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Warum wird gefördert? | Ziel der Förderungsaktion ist es, den Umbauprozess zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen (analog den wirtschaftspolitischen Strategien des Landes Salzburg und der Leitstrategie Klima+Energie Salzburg 2050). |
Wer wird gefördert? | Förderungsempfänger können Unternehmen mit Sitz in Salzburg mit bis zu 20 Arbeitnehmern (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent) ohne Lehrlinge sein. Als Unternehmen iSd Richtlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen; ausgenommen sind jedoch landwirtschaftliche Betriebe.
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Wie wird gefördert? | Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von max 5.000,- Euro. Der Zuschuss beträgt max 50 % der förderbaren Investitionskosten. Diese müssen mindestens 2.000,- Euro netto betragen. |
Wann wird gefördert? | Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung durch das umwelt service salzburg. Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des (jährlichen) Budgets, längstens bis 31.12.2025.
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Weiteres | Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung (hierzu zählt
auch die Auftragserteilung/Bestellung) bei der Förderungsstelle einzureichen.
Die Durchführung der Investitionen samt Abrechnung der Projektkosten hat innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen des Förderungsantrages bei der Förderstelle zu erfolgen. |