Frühe sprachliche Förderung

Das Land Salzburg bietet eine geförderte Supervision für Sprachförderkräfte und pädagogische Teams im Bereich Sprachbildung und Sprachförderung an.

  • Die Unterstützung richtet sich an alle Einrichtungen, die ein Sprachförderprojekt über die Bund-Länder-Vereinbarung erhalten können, einschließlich alterserweiterter Gruppen und Kindergärten.
  • Der Bedarf an Supervision muss über das Anmeldeformular (siehe Downloads) beim Referat Elementarbildung und Kinderbetreuung bekanntgegeben werden.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Liste von Supervisor:innen, aus der Sie die/den gewünschte/n Supervisor:in auswählenkönnen.
  • Pro Einrichtung werden maximal zehn Supervisionsstunden gefördert. Weitere Stunden können bei Bedarf vereinbart werden, sind jedoch nicht förderfähig.
  • Das Anmeldeformular senden Sie bitte an: kinder-sprache@salzburg.gv.at.


Kosten

  • Die Kosten für die Supervision sind zunächst vom Rechtsträger zu tragen.
  • Am Ende des Bildungsjahres 2024/2025 können die Kosten zur Förderung eingereicht werden.
  • Die Abrechnung erfolgt über das Formular „Abrechnung Supervision Sprache“ und wird durch das Referat Elementarbildung und Kinderbetreuung geprüft.


Supervisor:innen

  • Roswitha Seifriedsberger, BEd BA MA
  • Mag.a Monika Bacher-Neureiter
  • Mag.a Jutta Schneider
  • DSA Karin Schnötzinger, Bakk.phil, MA, MSc
  • Claudia Daria Ebenberger, BA, MA
  • DI Valentin Paulowitsch
  • Claudia Zankl, BEd
  • DSA Monika Rodlmayr
  • Lisa-Leonie Steiner, BA
  • Mag.a Agnes Kaufmann