Inhalt
Rechtliche Grundlage
Eine Zusatzkraft kann bei einem Mangel an pädagogischen Fachkräften zeitlich befristet, höchstens jedoch auf die Dauer des Kinderbetreuungsjahres, auch als (gruppenführende) pädagogische Fachkraft eingesetzt werden, wenn diese
- eine Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik absolviert hat,
- eine zweijährige Dienstzeit in einer institutionellen Einrichtung aufweist und
- das vom Zentrum für Kindergartenpädagogik (ZEKIP) veranstaltete „Basismodul Zusatzkräfte in der vorübergehenden Gruppenführung“ besucht.