Referatsleitung und Sachbearbeitung
Förderabwicklung
Einwilligungserklärung Förderwerber/Förderwerberin;
Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien
Liegt nicht vor.
Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Gemäß Salzburger Archivgesetz
Praktisch ist der Widerruf möglich, es wird allerdings nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.
Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist allerdings für eine Förderabwicklung notwendig. Werden Daten nicht bereitgestellt oder die Daten-Verwendung widerrufen, muss die Förderung (inklusive etwaiger Auszahlung) rückabgewickelt werden.
Teilweise (die Förderdatenbank schlägt aufgrund der eingegebenen internen Richtlinien [Punktsystem] die Förderhöhe vor)