Verantwortlicher | Referatsleitung und Sachbearbeitung |
Verarbeitungszwecke | Förderabwicklung |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Einwilligungserklärung Förderwerber/Förderwerberin; Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor. |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Nein |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Gemäß Salzburger Archivgesetz |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Praktisch ist der Widerruf möglich, es wird allerdings nicht ausdrücklich darauf hingewiesen. |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist allerdings für eine Förderabwicklung notwendig. Werden Daten nicht bereitgestellt oder die Daten-Verwendung widerrufen, muss die Förderung (inklusive etwaiger Auszahlung) rückabgewickelt werden. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |
Referatsleitung und Sachbearbeitung
Förderabwicklung
Einwilligungserklärung Förderwerber/Förderwerberin;
Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien
Liegt nicht vor.
Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Gemäß Salzburger Archivgesetz
Praktisch ist der Widerruf möglich, es wird allerdings nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.
Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist allerdings für eine Förderabwicklung notwendig. Werden Daten nicht bereitgestellt oder die Daten-Verwendung widerrufen, muss die Förderung (inklusive etwaiger Auszahlung) rückabgewickelt werden.
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.