Kinderschutz

Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufwachsen zu können. In Österreich ist dieses Recht verfassungsgesetzlich verankert: Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

Pädagogische Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind verpflichtet, einen begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. (Mitteilungspflicht)

Darüber hinaus sollen institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg als sichere Orte für Kinder dafür Sorge tragen, dass das Kindeswohl gewahrt und geschützt wird. Die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen.


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